Rahmenvereinbarung über Wechselservice inkl. Reinigung, Abholung und ggf. Austausch von Reinigungstüchern und Ölauffangmatten

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Für die verschiedenen Werkstatt-Standorte der VGF soll ein Rahmenvertrag über einen Wechselservice
inklusive Reinigung, Abholung und ggf. Austausch von Reinigungstüchern und Ölauffangmatten
abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um derzeit 4 Standorte in Frankfurt am Main und ein
ständiges Umlaufvolumen von 34.340 Tüchern und Matten mit unterschiedlichen Anwendungen und
Beschaffenheiten. Ebenfalls ist der Tauschrhythmus hierbei unterschiedlich und der jeweiligen
Auslastung anzupassen.
Somit handelt es sich bei den hier angegebenen Stückzahlen um die momentane Nutzung. Diese kann
sich im Verlauf des Vertrages in Absprache mit dem Auftragnehmer ändern. Die hier und im Preisblatt
angegebenen Mengen stellen daher eine Kalkulationsgrundlage dar. Es besteht keinerlei Anspruch auf
Abruf dieser Mengen seitens des Auftragnehmers oder Abrufverpflichtung seitens der VGF.
Bei den mit Öl- und Schmiermitteln verunreinigten Lappen aus dem Werkstattbereich handelt es sich
um ein Gefahrgut im Sinne des ADR/GGVSEB. Der Abtransport der verunreinigten Lappen kann daher
nur in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältnissen unter Beachtung der genannten
Rechtsgrundlagen erfolgen. Neben der gefahrgutrechtlichen Zulassung zum Straßentransport ist auch
für die Lagerung im Werkstattbereich eine brandschutztechnische Zulassung der Behältnisse
erforderlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-27 Auftragsbekanntmachung
2022-08-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Referenznummer: VGF-EU 123/22
Kurze Beschreibung:
Für die verschiedenen Werkstatt-Standorte der VGF soll ein Rahmenvertrag über einen Wechselservice inklusive Reinigung, Abholung und ggf. Austausch von Reinigungstüchern und Ölauffangmatten abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um derzeit 4 Standorte in Frankfurt am Main und ein ständiges Umlaufvolumen von 34.340 Tüchern und Matten mit unterschiedlichen Anwendungen und Beschaffenheiten. Ebenfalls ist der Tauschrhythmus hierbei unterschiedlich und der jeweiligen Auslastung anzupassen. Somit handelt es sich bei den hier angegebenen Stückzahlen um die momentane Nutzung. Diese kann sich im Verlauf des Vertrages in Absprache mit dem Auftragnehmer ändern. Die hier und im Preisblatt angegebenen Mengen stellen daher eine Kalkulationsgrundlage dar. Es besteht keinerlei Anspruch auf Abruf dieser Mengen seitens des Auftragnehmers oder Abrufverpflichtung seitens der VGF. Bei den mit Öl- und Schmiermitteln verunreinigten Lappen aus dem Werkstattbereich handelt es sich um ein Gefahrgut im Sinne des ADR/GGVSEB. Der Abtransport der verunreinigten Lappen kann daher nur in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältnissen unter Beachtung der genannten Rechtsgrundlagen erfolgen. Neben der gefahrgutrechtlichen Zulassung zum Straßentransport ist auch für die Lagerung im Werkstattbereich eine brandschutztechnische Zulassung der Behältnisse erforderlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
E-Mail: e.latocha@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921326219 📞
Fax: +49 6921323336 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b2a1ba8c-9f66-43ec-a627-b4ebdba54c4a 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b2a1ba8c-9f66-43ec-a627-b4ebdba54c4a 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-01 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 125-356939
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Öffnung rein digital ohne Beisein der Bieter

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die verschiedenen Werkstatt-Standorte der VGF soll ein Rahmenvertrag über einen Wechselservice
inklusive Reinigung, Abholung und ggf. Austausch von Reinigungstüchern und Ölauffangmatten
abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um derzeit 4 Standorte in Frankfurt am Main und ein
ständiges Umlaufvolumen von 34.340 Tüchern und Matten mit unterschiedlichen Anwendungen und
Beschaffenheiten. Ebenfalls ist der Tauschrhythmus hierbei unterschiedlich und der jeweiligen
Auslastung anzupassen.
Somit handelt es sich bei den hier angegebenen Stückzahlen um die momentane Nutzung. Diese kann
sich im Verlauf des Vertrages in Absprache mit dem Auftragnehmer ändern. Die hier und im Preisblatt
angegebenen Mengen stellen daher eine Kalkulationsgrundlage dar. Es besteht keinerlei Anspruch auf
Abruf dieser Mengen seitens des Auftragnehmers oder Abrufverpflichtung seitens der VGF.
Bei den mit Öl- und Schmiermitteln verunreinigten Lappen aus dem Werkstattbereich handelt es sich
um ein Gefahrgut im Sinne des ADR/GGVSEB. Der Abtransport der verunreinigten Lappen kann daher
nur in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältnissen unter Beachtung der genannten
Rechtsgrundlagen erfolgen. Neben der gefahrgutrechtlichen Zulassung zum Straßentransport ist auch
für die Lagerung im Werkstattbereich eine brandschutztechnische Zulassung der Behältnisse
erforderlich.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 420 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: 4 Jahre, 2 Jahre Option

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handlesregister, soweit Eintragungspflicht besteht
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§150 GewO). Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je 2-fach max. p.a. Alternativ kann eine Eigenerklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgegeben werden (Formular in der Vergabeunterlagen enthalten).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Service und Qualitätskonzept zum Ablauf und Reaktionszeit bei Anpassungen auf max. 3 DinA4 Seiten
Mindeststandards:
Vorliegen Energiemanagement Zertifizierung von ISO 50001
Vorliegen von Qualitätsmanagementzertifizierung ISO 9001
Vorliegen von Umweltmanagementzertifizierung ISO 14001
3 Referenzen ähnlich in Art und Umfang zur ausgeschriebenen Leistung innerhalb der
letzten 5 Jahre
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vertragsstrafe 0,5 % je Woche , maximal 5% Vgl. Anlage „Rahmenvereinbarung_Reinigungstücher_NA31Kr_Endf.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Öffnung rein digital ohne Beisein der Bieter
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Latocha, Eva Maria
Adresse des Käuferprofils: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b2a1ba8c-9f66-43ec-a627-b4ebdba54c4a 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
- Muster-Zusendung gem. Leistungsbeschreibung, postalisch an die VGF
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Einkauf und Materialwirtschaft NK13.1
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Poststempel spätestens vom Tag der Angebotsöffnung.
- Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
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- Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
- Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
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- Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
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- Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
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SektVO.
- Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
- Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
- Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
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- Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: -Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt-
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1- 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 125-356939 (2022-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 230 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 164-467638
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 125-356939
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
- Muster-Zusendung gem. Leistungsbeschreibung, postalisch an die VGF Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH Einkauf und Materialwirtschaft NK13.1 Kurt-Schumacher-Str. 8 60311 Frankfurt am Main Deutschland Poststempel spätestens vom Tag der Angebotsöffnung. - Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. - Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen. - Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. - Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. - Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. - Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis - Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. - Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. - Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-23 📅
Name: MEWA Textil-Service AG & Co. Deutschland OHG Standort Rodgau
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 11
Postort: Rodgau
Land: Deutschland 🇩🇪
Offenbach, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 230 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 164-467638 (2022-08-23)