Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung umfasst die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Hard- und Software des Herstellers Unify zuzüglich der Dienstleistungen und Services zur Realisierung der Lösungen. Zudem umfasst die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung Service- und Wartungsleistungen für die über den Rahmenvertrag beschafften eingekauften Komponenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Voicekommunikation 2022 - Unify
420-024512
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldebedarf📦
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung umfasst die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Hard- und Software des Herstellers Unify zuzüglich der...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung umfasst die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Hard- und Software des Herstellers Unify zuzüglich der Dienstleistungen und Services zur Realisierung der Lösungen. Zudem umfasst die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung Service- und Wartungsleistungen für die über den Rahmenvertrag beschafften eingekauften Komponenten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 29 750 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldebedarf📦
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung umfasst die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Hard- und Software des Herstellers Unify zuzüglich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung umfasst die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Hard- und Software des Herstellers Unify zuzüglich der Dienstleistungen und Services zur Realisierung der Lösungen. Zudem umfasst die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung Service- und Wartungsleistungen für die über den Rahmenvertrag beschafften eingekauften Komponenten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 29 750 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-09 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann vom Auftraggeber optional 1-mal um ein weiteres Vertragsjahr verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber das...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit kann vom Auftraggeber optional 1-mal um ein weiteres Vertragsjahr verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber das ihm zustehende Optionsrecht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
(2) Der Bieter wird nur solche Mitarbeiter:innen und/oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich notwendigerweise mit einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung einverstanden erklären, bei denen die Sicherheitsüberprüfung keine sicherheitsrelevanten Ergebnisse erbracht hat und bei denen notwendigerweise eine Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz vorgenommen worden ist. Anstelle der Überprüfung nach dem LSÜG kann der Bieter auch eine Sicherheitsbescheinigung seines Sicherheitsbevollmächtigten übermitteln.
(3) Weitere Ausführungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter:innen des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter:innen einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-17
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mainz
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht...”
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowienach § 47Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- Teil B_Anlage 01_Preisblatt
- Ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B Leistungsbeschreibung
(3) Der unverbindlich genannte Gesamtwert resultiert aus der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive der dreimaligen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge).
Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemengen - ist nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschließend festlegbar. Über die jeweils zugesicherten Mindestabnahmemengen hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYB0E
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651-9494511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
URL: https://www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr Rene Müller, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr Rene Müller, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/
Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich derBehauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 179-504009 (2022-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ex-post Rahmenvereinbarung Voicekommunikation 2022 - Unify
420-024512
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die...”
Zusätzliche Informationen
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 179-504009
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NTA Systemhaus GmbH & Co KG
Postanschrift: Genfer Allee 2
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61318845-0📞
E-Mail: ritzmann@nta.de📧
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht...”
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowienach § 47Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- Teil B_Anlage 03_Preisblatt
- Ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B Leistungsbeschreibung
(3) Der unverbindlich genannte Gesamtwert resultiert aus der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive der Verlängerungsoptionen von 2x jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge).
Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemengen - ist nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschließend festlegbar. Über die jeweils zugesicherten Mindestabnahmemengen hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYBU2
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 219-630754 (2022-11-09)