Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung von Zeitarbeitskräfte im Winterdienst für den Straßenbetriebsdienst in den Autobahnmeistereien der Niederlassung Südbayern
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für die Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Postanschrift: Seidlstrasse 7-11
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/35816198📞
E-Mail: vergabe.suedbayern@autobahn.de📧
Region: Bayern🏙️
URL: https://www.autobahn.de/suedbayern🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83115946🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Die Autobahn GmbH des Bundes
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung von Zeitarbeitskräfte im Winterdienst für den Straßenbetriebsdienst in den Autobahnmeistereien der...”
Titel
Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung von Zeitarbeitskräfte im Winterdienst für den Straßenbetriebsdienst in den Autobahnmeistereien der Niederlassung Südbayern
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Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für die Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für die Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für die Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes. Die Niederlassung Südbayern benötigt für die Wintersaisons 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 in den Autobahnmeistereien Leiharbeitnehmer für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst. Auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung werden mit den Auftragnehmern für die Bedarfe der Niederlassung Südbayern Einzelabrufverträge über den Einsatz von Leiharbeitnehmern in den Autobahnmeistereien geschlossen.
Die Anforderung von Leiharbeitnehmern durch die Auftraggeberin erfolgt bedarfsorientiert. Für die Wintersaision 2022/2023 liegt der voraussichtliche Bedarf für alle Autobahnmeisterein bei insgesamt 32 Leiharbeitnehmern. Die Bedarfe für die weiteren Wintersaisons werden rechtzeitig gegenüber allen Rahmenvertragspartnern bekanntgegeben.
Auf der Grundlage der Erfahrungen der Auftraggeberin aus der Vergangenheit und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen mit Hinblick auf den Personalbedarf in den kommenden Jahren wird das Gesamtvolumen aller Einzelaufträge aus den gegenständlichen Rahmenvereinbarungen insgesamt auf ca. 900.000 Euro pro Jahr und damit insgesamt ca. 3,6 Mio. Euro (netto) über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Die maximale Abrufmenge (Höchstmenge) über die maximal vier Jahre laufende Vertragslaufzeit (in Euro, netto) beträgt 4,7 Mio EUR.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht seitens der Auftraggeberin jeweils spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vier Jahre.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.1. Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers) a) Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.1. Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers) a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes C5-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.b) Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt C4 auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen 2.1 Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3.1 Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Zudem wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1.Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1.Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt C-6 Erklärung zur Haftpflichtversicherung).
“Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personenschäden...”
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personenschäden mindestens 2.500.000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
- Für Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mindestens 2.500.000 EUR je Schadensfall maximiert pro Jahr
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.1 Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre, die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.1 Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre, die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung für den Straßendienstbetrieb im Winterdienst oder in einem baunahenrufen Berufsbild (bspw. Landwirt, Gärtner, Straßenbauer, Baugeräteführer, Mauerer, Zimmerer, Gerüstbauer etc.) belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt C8 Erklärung zur Referenzen):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Leistungszeitraum
- Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre nachzuweisen. Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre nachzuweisen. Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn es eine Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmern für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst oder in einem baunahen Berufsbild (bspw. Landwirt, Gärtner, Straßenbauer, Baugeräteführer, Mauerer, Zimmerer, Gerüstbauer etc.) beinhaltet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eigenerklärung Russlandsanktionen. Es ist das Formblatt C 9 zu verwenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 30
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-12
12:15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228949900📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 157-450600 (2022-08-12)
Ergänzende Angaben (2022-08-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 157-450600
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Text:
“IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 12/09/2022 Ortszeit: 12:00” Neuer Wert
Text:
“IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 14/09/2022 Ortszeit: 12:00” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Text: V.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 12/09/2022 Ortszeit: 12:15
Neuer Wert
Text:
“IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 14/09/2022 Ortszeit: 12:15”
Quelle: OJS 2022/S 160-457374 (2022-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-08) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 157-450600
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2022/S 218-624702 (2022-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: 80538
E-Mail: vergabe.suesbayern@autobahn.de📧
Region: Deutschland🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für die
Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für die
Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für die
Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes. Die Niederlassung Südbayern benötigt für die
Wintersaisons 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 in den Autobahnmeistereien Leiharbeitnehmer
für den Straßenbetriebsdienst im Winterdienst. Auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung werden mit den
Auftragnehmern für die Bedarfe der Niederlassung Südbayern Einzelabrufverträge über den Einsatz von
Leiharbeitnehmern in den Autobahnmeistereien geschlossen.
Die Anforderung von Leiharbeitnehmern durch die Auftraggeberin erfolgt bedarfsorientiert. Für die Wintersaision
2022/2023 liegt der voraussichtliche Bedarf für alle Autobahnmeisterein bei insgesamt 32 Leiharbeitnehmern.
Die Bedarfe für die weiteren Wintersaisons werden rechtzeitig gegenüber allen Rahmenvertragspartnern
bekanntgegeben.
Auf der Grundlage der Erfahrungen der Auftraggeberin aus der Vergangenheit und unter Berücksichtigung
der zu erwartenden Entwicklungen mit Hinblick auf den Personalbedarf in den kommenden Jahren wird das
Gesamtvolumen aller Einzelaufträge aus den gegenständlichen Rahmenvereinbarungen insgesamt auf ca.
900.000 Euro pro Jahr und damit insgesamt ca. 3,6 Mio. Euro (netto) über die maximale Vertragslaufzeit
von vier Jahren geschätzt. Die maximale Abrufmenge (Höchstmenge) über die maximal vier Jahre laufende
Vertragslaufzeit (in Euro, netto) beträgt 4,7 Mio EUR.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht seitens der
Auftraggeberin jeweils spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die maximale Laufzeit
beträgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vier Jahre
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für die Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Maschinenring Personaldienste GmbH
Postanschrift: Seidlstrasse 7-11
Postort: Neuburg
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Hinweis: Der Auftrag wurde zuvor in einem offfenen Verfahren nach § 15 VgV ausgeschrieben (siehe Bekanntmachung). Das offene Verfahren musste jedoch nach §...”
Hinweis: Der Auftrag wurde zuvor in einem offfenen Verfahren nach § 15 VgV ausgeschrieben (siehe Bekanntmachung). Das offene Verfahren musste jedoch nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, da kein Angebt eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Das Verfahren wurde gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb übergeleitet und vergeben
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform anzubringen
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Quelle: OJS 2022/S 218-625798 (2022-11-08)