Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ausstattung der Rechenzentren und der Netzinfrastruktur für die gesamte Hardware von Fortinet für den IT-Verbund Stormarn
Der IT-Verbund Stormarn ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Reinfeld bei Holstein. Die Aufgaben des ITV sind unter anderem der Betrieb der Rechenzentren für sieben Trägerinnen und Träger im öffentlichen Bereich. Für die Ausstattung der Rechenzentren und der Netzinfrastruktur wird eine Rahmenvereinbarung für die gesamte Hardware von Fortinet ausgeschrieben. Hierzu zählen auch Ersatzteile, Firmware, Softwarelizenzen und Wartungsverträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-13.
Auftragsbekanntmachung (2022-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Kurze Beschreibung:
“Der IT-Verbund Stormarn ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Reinfeld bei Holstein. Die Aufgaben des ITV sind unter anderem der Betrieb der...”
Kurze Beschreibung
Der IT-Verbund Stormarn ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Reinfeld bei Holstein. Die Aufgaben des ITV sind unter anderem der Betrieb der Rechenzentren für sieben Trägerinnen und Träger im öffentlichen Bereich. Für die Ausstattung der Rechenzentren und der Netzinfrastruktur wird eine Rahmenvereinbarung für die gesamte Hardware von Fortinet ausgeschrieben. Hierzu zählen auch Ersatzteile, Firmware, Softwarelizenzen und Wartungsverträge.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-18 📅
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 201-571367
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.”
Quelle: OJS 2022/S 201-571367 (2022-10-13)
Ergänzende Angaben (2022-11-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.”
Quelle: OJS 2023/S 025-073276 (2023-01-31)