Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von WLAN-Hardware (Access-Points und Controller inkl. Montagematerial) für die Berufskollegs und die Förderschulen des Kreises Steinfurt. Ziel ist eine systematische, hochwertige Standardisierung der WLAN-Infrastruktur aller kreiseigenen Schulen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: 30-01.59.05-40-202-EU
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von WLAN-Hardware (Access-Points und Controller inkl....”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von WLAN-Hardware (Access-Points und Controller inkl. Montagematerial) für die Berufskollegs und die Förderschulen des Kreises Steinfurt. Ziel ist eine systematische, hochwertige Standardisierung der WLAN-Infrastruktur aller kreiseigenen Schulen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Digitale Übertragungsgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 127 455 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare...”
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2022/S 199-563731 (2022-10-11)