Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur
Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.