1. Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formulare verwendet werden. Die Vordrucke/Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" bereitgestellt. Die Vordrucke/Formblätter und Erklärungen sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch zu vervollständigen und mit einer elektronischen Unterschrift in Textform zu versehen (siehe Ziffer 2 des Bietermemorandums.)
Die Vordrucke sowie alle im Formular 325 EU abschließend aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen. Sofern nicht alle geforderten Dokumente dem Angebot beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder formell fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung wird hiermit nicht begründet.
2. Auskünfte, Fragen
Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber bis spätestens zum 01.09.2022, 15:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal des Landes NRW (
www.evergabe.nrw.de) unter der Rubrik "Kommunikation" an den Auftraggeber zu richten.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den Bewerbern so übermittelten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
3. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften
Bei einem Angebot von gemeinschaftlichen Bietern (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) sind mit dem Formular 531 EU alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Das ausgefüllte Formular ist zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen (s. Ziffer 2.2 des Bietermemorandums).
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt in der Regel zum Ausschluss aller so beteiligten Bieter vom Vergabeverfahren.
Im Übrigen sind die Hinweise in dem Formular 511 EU zu beachten.
4. Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmern
Ist für die Vertragsausführung der Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Nachunternehmern beabsichtigt, so sind diese - sofern möglich - mit dem Vordruck 532 EU bereits im Angebot zu benennen und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen.
Selbiges gilt, wenn Bieter beabsichtigen zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen.
Nicht im Angebot in dieser Weise benannten Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer dürfen im Rahmen dieses Auftrages erst eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dem schriftlich zugestimmt hat.
Sofern Unterauftragnehmer Daten verarbeiten, sind die geforderten Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern/ Unterauftragnehmern eingehalten werden.
Im Übrigen sind die Hinweise in dem Formular 511 EU zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6CDA64