Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gültig für Los 1:
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Fahrzeugtransporte bzw. Überführungen aus den
letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung
gestellt werden, ist die Anlage B entsprechend durch den Eignungsverleiher auszufüllen und die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe als Anlage beizufügen.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus welcher sich ergibt, dass im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021
pro Jahr 500 losspezifische Fahrzeuge überregional zwischen mehreren verschiedenen Betriebsstätten des
Referenzgebers transportiert und/oder überführt wurden.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand
in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular
veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der
Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer
besseren Bewertung.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz(en) nicht erfüllt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 2:
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Fahrzeugtransporte bzw. Überführungen aus den
letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung
gestellt werden, ist die Anlage B entsprechend durch den Eignungsverleiher auszufüllen und die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe als Anlage beizufügen.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus welcher sich ergibt, dass im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021
pro Jahr 250 losspezifische Fahrzeuge überregional zwischen mehreren verschiedenen Betriebsstätten des
Referenzgebers transportiert und pro Jahr 25 losspezifische Fahrzeuge zwischen mehreren verschiedenen
Betriebsstätten des Referenzgebers überführt wurden.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand
in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular
veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der
Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer
besseren Bewertung.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz(en) nicht erfüllt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 3:
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Überführungen aus den letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung
gestellt werden, ist die Anlage B entsprechend durch den Eignungsverleiher auszufüllen und die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe als Anlage beizufügen.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus welcher sich ergibt, dass im Zeitraum
01.01.2019 - 31.12.2021 pro Jahr 25 losspezifische Fahrzeuge überregional zwischen mehreren verschiedenen
Betriebsstätten des Referenzgebers überführt wurden.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand
in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular
veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der
Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer
besseren Bewertung.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz(en) nicht erfüllt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 4:
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Fahrzeugtransporte aus den letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung
gestellt werden, ist die Anlage B entsprechend durch den Eignungsverleiher auszufüllen und die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe als Anlage beizufügen.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus welcher sich ergibt, dass im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021 pro Jahr 25 losspezifische Fahrzeuge überregional zwischen mehreren verschiedenen Betriebsstätten des Referenzgebers transportiert wurden.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand
in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular
veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der
Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer
besseren Bewertung.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz(en) nicht erfüllt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.