Rahmenvereinbarungen über die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Haushaltswaren (Los 1), an Matratzen (Los 2), an Kopfkissen, Bettdecken sowie Bettwäsche und Spannbetttücher (Los 3) sowie an Zimmerausstattung (Los 4).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-01 Auftragsbekanntmachung
2022-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: LRANOK-BESCH-2022-0002
Kurze Beschreibung:
Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Haushaltswaren (Los 1), an Matratzen (Los 2), an Kopfkissen, Bettdecken sowie Bettwäsche und Spannbetttücher (Los 3) sowie an Zimmerausstattung (Los 4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Koch- oder Heizgeräte für den Haushalt 📦
Matratzen 📦
Bettwäsche 📦
Schlafzimmer-, Esszimmer- und Wohnzimmermöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Postanschrift: Neckarelzer Str. 7
Postleitzahl: 74821
Postort: Mosbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.neckar-odenwald-kreis.de 🌏
E-Mail: vergabe@neckar-odenwald-kreis.de 📧
Fax: +49 626184-4737 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17f0c680b32-4bfce86c148ffc78 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 045-114446
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Haushaltsgegenstände
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Haushaltswaren (Los 1)
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Matrazen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Matratzen (Los 2).
Bezeichnung des Loses: Kopfkissen, Bettdecken sowie Bettwäsche und Spannbetttücher
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Kopfkissen, Bettdecken sowie Bettwäsche und Spannbetttücher (Los 3).
Bezeichnung des Loses: Zimmerausstattung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Zimmerausstattung (Los 4).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Neben der Eigenerklärung des Bieters, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, muss der Bieter unter Ziffer 3.1 der Anlage 1 - "Angebotsformular" seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Auszug aus dem Handelsregister) erklären. Sofern keine Eintragung verpflichtend ist, ist ein Nachweis, aus dem die erlaubte Berufsausübung hervorgeht (z.B. Gewerbeanmeldung) vorzulegen oder nachzureichen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bieter in der Anlage 1 - "Angebotsformular" unter Ziffer 3.2 folgende Angaben machen:
1) Eigenerklärungen über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2) Eigenerklärung, dass eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Höhe der aktuell bestehenden Deckungssummen muss als Eigenerklärung angegeben werden.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter folgende Erklärungen unter Ziff. 3.3 der Anlage 1 - "Angebotsformular" erbringen:
1) Angabe von min. drei in Dauer und Auftragswert vergleichbaren Referenzen in den letzten drei Jahren.
Bei Bietergemeinschaften sind die Referenzen nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Konkrete Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind insbesondere in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Interner Geschäftsbetrieb - Vergabestelle
Internetadresse: www.neckar-odenwald-kreis.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17f0c680b32-4bfce86c148ffc78 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform https://www.auftragsboerse.de sowie unter dem bei Ziff. I.3) genannten Direktlink zum Download zur Verfügung stehen.
Die gesamte Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle wird über die Vergabeplattform abgewickelt. Die Angebote sind auf dieser Vergabeplattform zwingend über die bereitgestellten Formblätter einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbschränkungen (GWB), hinsichtlich der Einleitung von Rechtsbehelfen wird auf den Wortlaut des § 160 GWB verwiesen.
§ 160 - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Mehr anzeigen
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: OJS 2022/S 045-114446 (2022-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 116-324968
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 045-114446
ABl. S-Ausgabe: 116

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-23 📅
Name: SOFTLINE-Schaum GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lebbiner Weg 1
Postort: Storkow
Postleitzahl: 15859
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@softline-schaum.de 📧
Land: Oder-Spree 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2022/S 116-324968 (2022-06-13)