Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen. Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt: - Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker - Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker - Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker - Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker - Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker - Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teile und Zubehör für Büromaschinen
Referenznummer: SID 2022-06 DR
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
- Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
- Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker
- Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker
- Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker
- Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
- Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
- Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
- Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker
- Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker
- Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker
- Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
- Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile und Zubehör für Büromaschinen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Teile und Zubehör für Büromaschinen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
- Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
- Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker
- Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker
- Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker
- Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
- Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Geschätzter Gesamtwert: 3 616 244 EUR 💰
Informationen über Lose:
Der Auftraggeber behält sich die Vergabe von mehreren Losen sowie aller Lose an einen Bieter vor.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver-einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver-einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis, Zebra Drucker.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3a: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
3b: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
3c: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3c: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Mindeststandards:
Zu 3a: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Zu 3a: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Zu 3b: Der durchschnittliche Umsatz der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Zu 3b: Der durchschnittliche Umsatz der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Zu 3c: Siehe Kriterium 3c unter III.1.2)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4a: Mindestens drei geeignete Referenzen Ihres Unternehmens über früher ausgeführte Aufträge mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung, die in den letzten 5 Jahren erbracht wurden (Projektende darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal 2 Seiten) mit folgenden Inhalten:
- Bezeichnung des Projektes
- Leistungszeitraum
- Auftraggeber mit vollständiger Anschrift
- Kurzbeschreibung des Gesamtprojektes
- Inhalt und Art Ihrer Leistungen
- Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder PT)
Es muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Für nicht in der EEE eintragbare Angaben sind die Angaben in Ihrem Angebot zu machen.
4b: Für die angebotenen Produkte muss der Bieter als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers zugelassen sein. Der Bieter muss den Nachweis seiner aktuell gültigen Einstufung als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers oder eine gleichwertige Einstufung mit seinem Angebot vorlegen.
4b: Für die angebotenen Produkte muss der Bieter als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers zugelassen sein. Der Bieter muss den Nachweis seiner aktuell gültigen Einstufung als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers oder eine gleichwertige Einstufung mit seinem Angebot vorlegen.
Mindeststandards:
Zu 4a: Siehe Kriterium 4 unter III.1.3)
Zu 4b: Siehe Kriterium 4 unter III.1.3)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Zusätzliche Informationen: entfällt
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
- Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.
Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 120-338314 (2022-06-21)
Ergänzende Angaben (2022-07-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungenüber das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoßinnerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfenzu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungenüber das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoßinnerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfenzu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Quelle: OJS 2022/S 202-574834 (2022-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial
Referenznummer: SID 2022-06 DR
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
- Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
- Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker
- Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker
- Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker
- Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
- Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
- Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
- Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker
- Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker
- Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker
- Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
- Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Teile und Zubehör für Büromaschinen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
Beschreibung der Beschaffung: Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker.
Postleitzahl: 01445
Stadt: Radebeul
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen
🏙️
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenvereinbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenvereinbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-04 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Printion GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE274404775
Postanschrift: Wiesenstraße 8
Postleitzahl: 64347
Postort: Griesheim
Region: Darmstadt-Dieburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@printion.de📧
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Nationale Registrierungsnummer: nicht
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Region: Meißen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 351 3264-5101📞
URL: http://www.sid.sachsen.de/🌏
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
- Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
- Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-20+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der ursprüngliche Auftragnehmer kündigte zum 31. August 2025 die Rahmenvereinbarung Los 5 (Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker).
Per Schreiben vom 23. Mai 2025 wurden die drei Auftragnehmer der anderen fünf Lose im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens zur Übernahme des Loses 5 angefragt. Zuschlagskriterium war der fiktive Gesamtangebotspreis.
Den Zuschlag erhielt am 8. Juli 2025 die OfficeXpress GmbH, Carl-Friedrich-Gauß-Str. 11, 47475 Kamp-Lintfort. Die Vertragslaufzeit der mit OfficeXpress GmbH geschlossenen Rahmenvereinbarung Los 5 begann am 1. September 2025 und endet am 4. Oktober 2026.
Der ursprüngliche Auftragnehmer kündigte zum 31. August 2025 die Rahmenvereinbarung Los 5 (Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker).
Per Schreiben vom 23. Mai 2025 wurden die drei Auftragnehmer der anderen fünf Lose im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens zur Übernahme des Loses 5 angefragt. Zuschlagskriterium war der fiktive Gesamtangebotspreis.
Den Zuschlag erhielt am 8. Juli 2025 die OfficeXpress GmbH, Carl-Friedrich-Gauß-Str. 11, 47475 Kamp-Lintfort. Die Vertragslaufzeit der mit OfficeXpress GmbH geschlossenen Rahmenvereinbarung Los 5 begann am 1. September 2025 und endet am 4. Oktober 2026.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: Kündigung des ursprünglichen Auftragnehmers
Quelle: OJS 2026/S 037-124381 (2026-02-20)