Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 1240).
2. Es werden folgende Mindestjahresumsätze in den Tätigkeitsbereichen für die letzten drei Kalenderjahre (2019-2021) jeweils durchschnittlich gefordert:
Los 1: 150 TEUR p. a., mit Medien- und Präsentationstechnik oder vergleichbarer IT-Ausstattung
Los 2: 20 TEUR p. a., mit TK-Geräten
Los 3: 10 TEUR p. a., mit Management-Software oder vergleichbar
Der Mindestumsatz ist für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben werden soll, nachzuweisen. Wird also z. B. auf Los 1 und Los 2 ein Angebot abgegeben, muss ein Mindestjahresumsatz von 150 TEUR + 20 TEUR = 170 TEUR nachgewiesen werden.
Diese Nachweise sind mit dem Formblatt L 1240 zu erbringen.
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme von
Los 1: mind. 1.500.000,- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall.
Los 2: mind. 500.000,- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall.
Los 3: mind. 500.000,- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall.
Wird auf alle 3 Lose ein Angebot abgegeben, genügt der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über pauschal für Personen- und Sachschäden von 1.500.000,- EUR.
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens bestehen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und
nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem
Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem
Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro
Kalenderjahr mindestens das Doppelte der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt
werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Bietergemeinschaften sind ein
entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister durchzuführen. Es dürfen keine Eintragungen enthalten sein, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen.