Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf
www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei "Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wertung:
Aus Gründen der Vergleichbarkeit zwischen dem Angebot des Bestandsdienstleisters, der bereits seine Tanks bei dem AG aufgebaut hat und einem neuen Anbieter für den diese Kosten extra anfallen würden, wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes unter Berücksichtigung des fairen Wettbewerbes die Wertung in 2 Stufen erfolgen:
1. Stufe:
Wertung der Gesamtsummen der Positionen 1-3 im Angebotsformblatt (Anlage 2)
Wertungspreis 100% =
Gesamtpreis Pos. 1 - "Produktpreis Stickstoff 5.0, tiefkalt flüssig"
+ Gesamtpreis Pos. 2 - "Transportkosten, nur bei Abruf durch AG oder Erreichen
des Minimalstandes"
+ Gesamtpreis Pos. 3 - "Tankmiete aller 3 Tanks"
Der AG behält sich vor ggf. eine Aufklärung gem. § 60 VgV bereits auf dieser Stufe durchzuführen.
Sollte der Bestandsdienstleister bereits an dieser Stelle das wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben, so erhält er den Zuschlag.
2. Stufe:
Sollte dies nicht der Fall sein, so erfolgt eine 2. Wertungsstufe OHNE den aktuellen Bestandsdienstleister. Auf dieser erfolgt eine Summierung aller Preispositionen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Wertungspreis 100% =
Gesamtsumme der Positionen 1 -4 des Angebotsformblattes (Anlage 2)
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRWY