Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. In den letzten drei Jahre müssen Abschleppleistungen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1.000 Fahrzeugen jährlich (nördliches Los) bzw. 2.000 Fahrzeugen jährlich (südliches Los) für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht worden sein. Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen kumulativ. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
- Aufstellung der zur Verfügung stehenden Abschleppfahrzeuge mit Angaben zu Hersteller, Typ, Alter, Ausrüstung.
- Es ist ein Mindestbestand von vier (nördliches Los) bzw. sechs (süd-liches Los) Abschleppwagen erforderlich.
- Mindestens ein Fahrzeug (nördliches Los) bzw. drei Fahrzeuge (süd-liches Los) müssen für Abschleppmaßnahmen an Örtlichkeiten mit beschränkten Rangier-und Wendemöglichkeiten geeignet sein.
- Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen ku-mulativ.
Für den Fall, dass die Fahrzeuge aktuell (noch) nicht zur Verfügung stehen, ist darzustellen und soweit möglich zu belegen, wie die Fahrzeuge zum Zeit-punkt des Vertragsbeginns zur Verfügung gestellt werden können (Unterlagen über Kauf/Miete).
- Aufstellung des für die Führung und Handhabung der Abschleppfahrzeuge vorgesehenen geeigneten Personals
- Ausführliche Beschreibung eines abschließbaren Sicherstellungs-/Verwahrgeländes auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund
- für mindestens 20 Fahrzeuge (nördliches Los) bzw. 30 Fahrzeuge (südliches Los), drei (nördliches Los) bzw. fünf ( südliches Los) davon für offene Fahrzeuge, mit Angaben zur Lage, Größe, Sicherungsmaßnahmen sowie der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV;
- Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen kumulativ.
Es ist ein Grundbuchauszug oder Mietvertrag über das/die Betriebs-und Verwahrgelände vorzulegen. Als Sicherstellungsgelände können die Bietenden auch ein Grund-stück angeben, dass sich weder in dessen Eigentum befindet noch derzeit von ihnen angemietet ist, sondern welches sich im Eigenturm einer dritten Person befindet oder durch diese angemietet ist. Die Bietenden müssen dann eine Verpflichtungserklärung der dritten Person beifügen, in der diese verbindlich und mit verpflichtender Wirkung gegenüber der Stadt erklärt, dass sie den Bietenden das entsprechende Grundstück im Auftragsfalle für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit überlassen wird. Außerdem ist in diesem Fall ein Grundbuchauszug oder Mietvertrag beizufügen, der belegt, dass die dritte Person Eigentum an dem Grundstück hat oder ein Mietvertrag besteht.