Gegenstand der Leistungserbringung ist das Application-Management der derzeitigen und künftigen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste gehosteten Webshops sowie die Übernahme der Aufgaben des Entwicklers für den Muster-Webshop.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag Applikationsmanagement und Entwicklung für Webshops
SID 2022-18 DR”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistungserbringung ist das Application-Management der derzeitigen und künftigen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste gehosteten...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistungserbringung ist das Application-Management der derzeitigen und künftigen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste gehosteten Webshops sowie die Übernahme der Aufgaben des Entwicklers für den Muster-Webshop.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Radebeul
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) können die Verwaltungen ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) die elektronische Abwicklung...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) können die Verwaltungen ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) die elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anbieten. Die BaK ZV fungiert dabei als zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation Anwendung der Verwaltung, dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren) der Verwaltung sowie einem Zahlungsverkehrsprovider.
Mit der Bereitstellung der BaK ZV wurde auch ein Muster-Webshop entwickelt, der es den Verwaltungen schnell, effizient und qualitätsgesichert ermöglicht, eigene moderne Webshops aufzubauen und zu betreiben. Die Entwicklung erfolgt in Abstimmung mit dem Bund und anderen Bundesländern im Rahmen der Entwicklergemeinschaft ePayBL.
Softwareseitige Basis dieses Muster-Webshops bildet das Online-Shop-System Magento in der OpenMage LTS Version. Am Kern dieses Magento-Shop-Systems wurden Änderungen vorgenommen, u.a. um ein höheres Maß an Barrierefreiheit und eine bessere BSI-Konformität zu gewährleisten. Die speziellen funktionalen Anpassungen und Erweiterungen (z.B. erweiterte Lagerverwaltung, Auskunftsartikel) wurden gemäß der Spezifikation von Magento als Extensions bzw. als eigene Module implementiert. Der Quellcode wird in einem zentralen Subversion-Repository verwaltet, mit dem auch die Historie des Quellcodes einsehbar ist.
Gegenstand der Leistungserbringung ist das Application-Management aller derzeitigen und künftigen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste gehosteten Webshops.
Die Übernahme der Aufgaben des Entwicklers für den Muster-Webshop ist der zweite Hauptgegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Dem Entwickler obliegen Aufgaben der Software-Entwicklung (Programmierung) mit Bezug zum Magento-Shop-System, wie:
Pflege des Software-Systems (Anpassungen an den Stand der Technik)
Weiterentwicklung im Rahmen des laufenden Anforderungsmanagements
Fehlerbehebung im Rahmen des 3rd-Level-Supports.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter oder sofern zutreffend jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter oder sofern zutreffend jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, folgende Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bewerbergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bewerbergemeinschaften.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
3. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistungen bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 4. Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 250.000 € je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezogen auf die drei Geschäftsjahre bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
2. Weisen Sie bitte mindestens drei geeignete Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung im Bereich der öffentlichen Verwaltung nach. Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (ca. 1 A4-Seite) mit folgenden Inhalten:
- Ausgangssituation und Ziele des Projektes
- Auftraggeber
- Inhalt und Art Ihrer Leistungen
- Erbringungszeitpunkt (Beginn und Ende)
- Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder in Personentagen)
- Eingesetzte Technologien
- Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen
Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
Bei Angabe von mehr als 3 Referenzen werden ausschließlich die ersten 3 Referenzen in die Bewertung einbezogen. Nummerieren Sie daher die eingereichten Referenzen. Es ist dabei unerheblich, ob die Referenz durch den Bewerber selbst, durch ein Unternehmen der Bewerbergemeinschaft oder durch den Eignungsleiher erbracht wurde.
3. Stellen Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Application-Management und bei Entwicklungsleistungen bei eGovernment-Web-Anwendungen und insbesondere bei Webshops dar
4. Stellen Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Application-Management und bei Entwicklungsleistungen bei eGovernment-Web-Anwendungen und insbesondere bei Webshops dar
5. Stellen Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit der IT Infrastructure Library ITIL dar
6. Stellen Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit der Einbindung von Monitoring-Lösungen im Rahmen des Application-Managements dar
7. Stellen Sie mindestens drei Mitarbeiter durch die Vorlage von Mitarbeiterprofilen vor, die über die Kenntnisse und Erfahrungen der in den Nummern 3 bis 6 verlangten Anforderungen verfügen. Mindestanforderung: Zusammen müssen alle Mitarbeiter, die in den Nummern 3 bis 6 verlangten Anforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-12
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-10-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
URL: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 155-443614 (2022-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) können die Verwaltungen ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) die elektronische Abwicklung...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) können die Verwaltungen ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) die elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anbieten. Die BaK ZV fungiert dabei als zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation Anwendung der Verwaltung, dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren) der Verwaltung sowie einem Zahlungsverkehrsprovider. Mit der Bereitstellung der BaK ZV wurde auch ein Muster-Webshop entwickelt, der es den Verwaltungen schnell, effizient und qualitätsgesichert ermöglicht, eigene moderne Webshops aufzubauen und zu betreiben. Die Entwicklung erfolgt in Abstimmung mit dem Bund und anderen Bundesländern im Rahmen der Entwicklergemeinschaft ePayBL. Softwareseitige Basis dieses Muster-Webshops bildet das Online-Shop-System Magento in der OpenMage LTS Version. Am Kern dieses Magento-Shop-Systems wurden Änderungen vorgenommen, u.a. um ein höheres Maß an Barrierefreiheit und eine bessere BSI-Konformität zu gewährleisten. Die speziellen funktionalen Anpassungen und Erweiterungen (z.B. erweiterte Lagerverwaltung, Auskunftsartikel) wurden gemäß der Spezifikation von Magento als Extensions bzw. als eigene Module implementiert. Der Quellcode wird in einem zentralen Subversion-Repository verwaltet, mit dem auch die Historie des Quellcodes einsehbar ist. Gegenstand der Leistungserbringung ist das Application-Management aller derzeitigen und künftigen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste gehosteten Webshops. Die Übernahme der Aufgaben des Entwicklers für den Muster-Webshop ist der zweite Hauptgegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Dem Entwickler obliegen Aufgaben der Software-Entwicklung (Programmierung) mit Bezug zum Magento-Shop-System, wie: Pflege des Software-Systems (Anpassungen an den Stand der Technik) Weiterentwicklung im Rahmen des laufenden Anforderungsmanagements Fehlerbehebung im Rahmen des 3rd-Level-Supports.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 155-443614
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Applikationsmanagement und Entwicklung für Webshops
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B3 IT Systeme GmbH
Postanschrift: Münchner Platz 1
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-88939440📞
E-Mail: kontakt@b3-it.de📧
Fax: +49 351-88939446 📠
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.§ 135 Abs. 2 GWBDie Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 040-114967 (2023-02-21)