Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen. Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr. Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt sich aus der Losaufteilung der zu beauftragenden Leistung in folgende Lose: I. Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2 II. Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: V-2022-0114
Kurze Beschreibung:
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt sich aus der Losaufteilung der zu beauftragenden Leistung in folgende Lose:
I. Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2
II. Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt sich aus der Losaufteilung der zu beauftragenden Leistung in folgende Lose:
I. Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2
II. Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-443569
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YYFH
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YYFH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt sich aus der Losaufteilung der zu beauftragenden Leistung in folgende Lose:
I. Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2
II. Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Regelmäßige Betreuungsleistungen nach ASiG und DGUG Vorschrift 2
Losnummer: 1
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Bezeichnung des Loses: Vorsorgen nach ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Institut Gesundheit Kopstadtplatz 13, 7 Etage 45127 Essen Sowohl in den Dienststellen der Kommunalverwaltung Essen als auch in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Sprachniveau (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Versicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
- Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Mindeslohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung-NRW-Sanktionen-EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 523 EU
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:30
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 22-459644-001
Kurze Beschreibung:
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für die Arbeitssicherheit ihre Mitarbeiter*innen entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2, Sorge zu tragen. Nach Maßgabe des ASiG hat der*die Arbeitgeber*in Betriebsärzt*innen zu bestellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Essen - Amt für Zentralen Service
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Stadt Essen und etwaigen Bieter*innen, ggf. auch mehrerer. Dies ergibt
Beschreibung der Optionen:
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiter*innen der Stadt Essen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Beauftragung des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt zunächst für die Kalenderjahre 2023 bis 2024 mit der Optionalen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Auftragsvergabe
Name: Helios Arbeitsmedizin AMAGS GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Medical Airport Service GmbH
Postort: Mörfelden-Walldorf
Land: Groß-Gerau
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 20220523-006727
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Zentralen Service
Internetadresse: www.essen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473055📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.