Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich
unter Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die
Bewerber/Bewerbergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen. Andere Unternehmen (aU) sind solche, die für die Erfüllung
der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur
Eignungsleihe herangezogen werden. Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften
müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name undAnschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer
(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum
Nachunternehmereinsatz). Die Bewerber/BGen müssen außerdem nachweisen, dass
sie auf die Mittel des/der aU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt
durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s), in
welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n)
Bewerber/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel
während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Bewerber / BG(en)
müssen auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen
deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der
ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes;
andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des
Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem
Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbewerbers/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
4) ggf. Nachunternehmererklärung
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor
Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmers darüber
hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 2.) (siehe vorstehend) sowie einen
Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird von dem für den
Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für
Justiz anfordern.