Rahmenvertrag - Erzeugen (Vermessung) von dreidimensionalen Punktwolken zur Planung und Bestandsdokumentation von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsstationen für Einzelabrufe bis 50 T€ netto
Rahmenvertrag - Erzeugen (Vermessung) von dreidimensionalen Punktwolken zur Planung und Bestandsdokumentation von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsstationen für Einzelabrufe bis 50 T€ netto. Der Rahmenvertrag dient der Dokumentation des Bestandes mittels dreidimensionaler, farbiger Punktwolken (mit RGB-Werten) als Grundlage für den schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben. Dazu zählen z. B. das Nachrüsten von Wetterschutzhäusern, der Austausch von Aufzügen, das Ausstatten mit FIA-Anlagen, die Neuvermietung und die Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen oder die Systempflege für das Facility Management. Die Verkehrsstationen werden vom Auftraggeber (AG) nach ihrer Größe und ihren Ausstattungsmerkmalen in drei verschiedene Bahnhofscluster eingeteilt. Die jeweilige Einstufung der V wird bei jedem Einzelabruf von Vermessungsleistungen separat vom AG festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 22FEI61628
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag - Erzeugen (Vermessung) von dreidimensionalen Punktwolken zur Planung und Bestandsdokumentation von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsstationen für Einzelabrufe bis 50 T€ netto.
Der Rahmenvertrag dient der Dokumentation des Bestandes mittels dreidimensionaler, farbiger Punktwolken (mit RGB-Werten) als Grundlage für den schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben. Dazu zählen z. B. das Nachrüsten von Wetterschutzhäusern, der Austausch von Aufzügen, das Ausstatten mit FIA-Anlagen, die Neuvermietung und die Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen oder die Systempflege für das Facility Management.
Die Verkehrsstationen werden vom Auftraggeber (AG) nach ihrer Größe und ihren Ausstattungsmerkmalen in drei verschiedene Bahnhofscluster eingeteilt. Die jeweilige Einstufung der V wird bei jedem Einzelabruf von Vermessungsleistungen separat vom AG festgelegt.
Rahmenvertrag - Erzeugen (Vermessung) von dreidimensionalen Punktwolken zur Planung und Bestandsdokumentation von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsstationen für Einzelabrufe bis 50 T€ netto.
Der Rahmenvertrag dient der Dokumentation des Bestandes mittels dreidimensionaler, farbiger Punktwolken (mit RGB-Werten) als Grundlage für den schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben. Dazu zählen z. B. das Nachrüsten von Wetterschutzhäusern, der Austausch von Aufzügen, das Ausstatten mit FIA-Anlagen, die Neuvermietung und die Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen oder die Systempflege für das Facility Management.
Die Verkehrsstationen werden vom Auftraggeber (AG) nach ihrer Größe und ihren Ausstattungsmerkmalen in drei verschiedene Bahnhofscluster eingeteilt. Die jeweilige Einstufung der V wird bei jedem Einzelabruf von Vermessungsleistungen separat vom AG festgelegt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-14 📅
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 199-567189
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 223-588133
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag - Erzeugen (Vermessung) von dreidimensionalen Punktwolken zur Planung und Bestandsdokumentation von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsstationen für Einzelabrufe bis 50 T€ netto.
Der Rahmenvertrag dient der Dokumentation des Bestandes mittels dreidimensionaler, farbiger Punktwolken (mit RGB-Werten) als Grundlage für den schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben. Dazu zählen z. B. das Nachrüsten von Wetterschutzhäusern, der Austausch von Aufzügen, das Ausstatten mit FIA-Anlagen, die Neuvermietung und die Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen oder die Systempflege für das Facility Management.
Der Rahmenvertrag dient der Dokumentation des Bestandes mittels dreidimensionaler, farbiger Punktwolken (mit RGB-Werten) als Grundlage für den schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben. Dazu zählen z. B. das Nachrüsten von Wetterschutzhäusern, der Austausch von Aufzügen, das Ausstatten mit FIA-Anlagen, die Neuvermietung und die Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen oder die Systempflege für das Facility Management.
Die Verkehrsstationen werden vom Auftraggeber (AG) nach ihrer Größe und ihren Ausstattungsmerkmalen in drei verschiedene Bahnhofscluster eingeteilt. Die jeweilige Einstufung der V wird bei jedem Einzelabruf von Vermessungsleistungen separat vom AG festgelegt.
Die Verkehrsstationen werden vom Auftraggeber (AG) nach ihrer Größe und ihren Ausstattungsmerkmalen in drei verschiedene Bahnhofscluster eingeteilt. Die jeweilige Einstufung der V wird bei jedem Einzelabruf von Vermessungsleistungen separat vom AG festgelegt.
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 1: Vermessungsleistungen nach Anforderungskategorie 1 - einfache Punktwolkendokumentation
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Aufnahme von Verkehrsstationen mit dem Ergebnis einfacher, realistischer und dreidimensionaler Abbildungen des Bestandes um die geometrischen Gegebenheiten vor Ort, als Grundlage für einen schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben, darzustellen.
Aufnahme von Verkehrsstationen mit dem Ergebnis einfacher, realistischer und dreidimensionaler Abbildungen des Bestandes um die geometrischen Gegebenheiten vor Ort, als Grundlage für einen schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben, darzustellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich, bis längstens 30.04.2027 (siehe II.2.11)
Beschreibung der Optionen: 2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 30.04.2027
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
Zusätzliche Informationen:
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Vermessungsleistungen der Anforderungskategorie 2 - Detaillierte Vermessung mit Bereichen unterschiedlicher Detaillierungsgrade
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Aufnahme von Verkehrsstationen unterschiedlicher Größe mit dem Ergebnis eine detaillierte dreidimensionaler Abbildung des Bestandes um genaue geometrische Gegebenheiten vor Ort darzustellen, als Grundlage für eine Planung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 48 000 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
- Es ist weiterhin nachfolgende Erklärung erforderlich:
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, euro-päischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sankti-onsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sankti-onsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnah-men unterliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, euro-päischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sankti-onsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sankti-onsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnah-men unterliegt.
b) wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürli-che Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Ein-richtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Ein-richtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag betei-ligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Ein-richtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag betei-ligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los Nr. 1: Vermessungsleistungen der Anforderungskategorie 1:
Leistungsumfang:
einfache Punktwolkendokumentation mit einheitlich angewandtem niedrigen Detaillierungsgrad
Die Ergebnisse sind einfache, realistische und dreidimensionale Abbildungen des Bestandes, um die geometrischen Gegebenheiten vor Ort zu vermitteln. Sie dienen der Visualisierung des Messbereiches und bilden die Grundlage der Kollaboration von Projektbeteiligten bei der Abstimmung ihrer Aufgaben. Die Anforderungen an die Erfassung von Messdaten dieser Katego-rie müssen dem Anhang 1 entnommen werden.
Die Ergebnisse sind einfache, realistische und dreidimensionale Abbildungen des Bestandes, um die geometrischen Gegebenheiten vor Ort zu vermitteln. Sie dienen der Visualisierung des Messbereiches und bilden die Grundlage der Kollaboration von Projektbeteiligten bei der Abstimmung ihrer Aufgaben. Die Anforderungen an die Erfassung von Messdaten dieser Katego-rie müssen dem Anhang 1 entnommen werden.
Durch den Bewerber ist mit Unterschrift zu bestätigen, dass er für die Ausführung der o.g. Leistungen die erforderlichen Mindestkriterien erfüllt.
Los 2 - Vermessungsleistungen der Anforderungskategorie 2:
Detaillierte Vermessung mit Bereichen unterschiedlicher Detaillierungsgrade je nach Ausstattungselement, oder optional ebenfalls in einheitlich angewandtem höheren Detaillierungsgrad.
Benennung von mindestens 1 Vermessungsingenieur mit mindestens drei Jahre Berufserfahrung in 3D-Vermessung, Kenntnisse im Umgang mit den verwendeten Geräten und Werkzeugen sowie den sonstigen technischen Hilfsmitteln.
Durch den Bewerber ist zu bestätigen, das der vorgenannte Mitarbeiter Kenntnisse der einschlägigen Normen und Richtlinien erfüllt und sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorliegen.
Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt ausgeführt in den letzten 2 Jahren für Bestandsvermessungen bei dem das Projekt mindestens 50 Laserscanspositionen sowie tachymetrische Passpunktvermessung beinhaltet hat. Projektnachweise sind als Anlage mit kurzer Projektbeschreibung (visuell und verbal) beizufügen.
Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt ausgeführt in den letzten 2 Jahren für Bestandsvermessungen bei dem das Projekt mindestens 50 Laserscanspositionen sowie tachymetrische Passpunktvermessung beinhaltet hat. Projektnachweise sind als Anlage mit kurzer Projektbeschreibung (visuell und verbal) beizufügen.
Auflistung in Tabellenform: Projektbezeichnung / Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefon.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Bei den unter der jeweiligen II.2.6 (Geschätzter Wert) aufgeführten Werten handelt es sich um reine Schätzwerte und nicht um verbindliche Angaben. Diese wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Es besteht in Hinblick auf diese Werte kein Anspruch auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Bei den unter der jeweiligen II.2.6 (Geschätzter Wert) aufgeführten Werten handelt es sich um reine Schätzwerte und nicht um verbindliche Angaben. Diese wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Es besteht in Hinblick auf diese Werte kein Anspruch auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Der Höchstwert für Los 1 beträgt € 5.280.000,-- und der Höchstwert für Los 2 beträgt € 57.600.000,--.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 199-567189 (2022-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 280 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: LOS 1: einfache Punktwolkendokumentation miteinheitlich angewandtem Detaillierungsgrad 1
Kurze Beschreibung:
LOS 1: einfache Punktwolkendokumentation mit
einheitlich angewandtem Detaillierungsgrad 1
Bezeichnung des Loses: LOS 2: Detaillierte Vermessung mit Bereichenunterschiedlicher Detaillierungsgrade je nach Ausstattungselement, oderoptional ebenfalls in einheitlich angewandtem höheren Detaillierungsgrad 2 bis4
Kurze Beschreibung:
LOS 2: Detaillierte Vermessung mit Bereichen
unterschiedlicher Detaillierungsgrade je nach Ausstattungselement, oder
optional ebenfalls in einheitlich angewandtem höheren Detaillierungsgrad 2 bis
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.