Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC) für den Zeitraum 01.10.2022 bis einschließlich 30.9.2023 mit der Option die Laufzeit vier mal um ein weiters Jahr (Analog zum vorgenannten Zeitraum) zu verlängern. Die Mengenangaben für jedes einzelne Los sind als Schätzwerte zu verstehen, da sie auf Verbrauchswerten der Vergangenheit basieren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Da der Bedarf von der Witterung abhängig ist, kann der Auftraggeber keine Begrenzung auf eine Höchstmenge pro Wintersaison definieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-06.
Auftragsbekanntmachung (2022-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Enteisungsmittel
Referenznummer: 22051005222
Kurze Beschreibung:
Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC) für den Zeitraum 01.10.2022 bis einschließlich 30.9.2023 mit der Option die Laufzeit vier mal um ein weiters Jahr (Analog zum vorgenannten Zeitraum) zu verlängern.
Die Mengenangaben für jedes einzelne Los sind als Schätzwerte zu verstehen, da sie auf Verbrauchswerten der Vergangenheit basieren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Da der Bedarf von der Witterung abhängig ist, kann der Auftraggeber keine Begrenzung auf eine Höchstmenge pro Wintersaison definieren.
Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC) für den Zeitraum 01.10.2022 bis einschließlich 30.9.2023 mit der Option die Laufzeit vier mal um ein weiters Jahr (Analog zum vorgenannten Zeitraum) zu verlängern.
Die Mengenangaben für jedes einzelne Los sind als Schätzwerte zu verstehen, da sie auf Verbrauchswerten der Vergangenheit basieren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Da der Bedarf von der Witterung abhängig ist, kann der Auftraggeber keine Begrenzung auf eine Höchstmenge pro Wintersaison definieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Enteisungsmittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Enteisungsmittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️ München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-11 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 091-251758
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens [tt.mm.jjj] (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens [tt.mm.jjj] (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC) für den Zeitraum 01.10.2022 bis einschließlich 30.9.2023 mit der Option die Laufzeit vier mal um ein weiters Jahr (Analog zum vorgenannten Zeitraum) zu verlängern.
Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC) für den Zeitraum 01.10.2022 bis einschließlich 30.9.2023 mit der Option die Laufzeit vier mal um ein weiters Jahr (Analog zum vorgenannten Zeitraum) zu verlängern.
Die Mengenangaben für jedes einzelne Los sind als Schätzwerte zu verstehen, da sie auf Verbrauchswerten der Vergangenheit basieren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Da der Bedarf von der Witterung abhängig ist, kann der Auftraggeber keine Begrenzung auf eine Höchstmenge pro Wintersaison definieren.
Informationen über Lose:
Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit je einem Wirtschaftsteilnehmer je Los, so dass es insgesamt für die verschiedenen Lose ggf. auch verschiedene Auftragnehmer geben könnte.
Bezeichnung des Loses: Flüssiges Flächenenteisungsmittel für die Flughäfen DUS, STR, FKB u. HAM
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 2 810 t flüssigem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen je Saison, auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei) mit mindestens 50 % Wirkstoffanteil, zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 2, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel "Pergrip Run KF" der Fa. Perstorp und "Clearway F1" der Fa. Eastman.
Lieferung von ca. 2 810 t flüssigem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen je Saison, auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei) mit mindestens 50 % Wirkstoffanteil, zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 2, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel "Pergrip Run KF" der Fa. Perstorp und "Clearway F1" der Fa. Eastman.
Davon entfallen ca.
— 1.250 t auf den Flughafen Düsseldorf (DUS),
— 700 t auf den Flughafen Stuttgart (STR),
— 200 t auf den Baden Airpark (FKB) und,
— 660 t auf den Flughafen Hamburg (HAM).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag kann optional vier mal für je 1 Jahr, d. h. für die Zeiträume 01.10.2023 - 30.9.2024 und 01.10.2024 - 30.9.2025 und 01.10.2025 bis 30.9.2026 und 01.10.2026 bis 30.9.2027 durch den Auftraggeber verlängert werden. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine Preisgleitklausel angeboten wird. Unsere Preisgleitklausel entnehmen Sie dem §5 des Rahmenvertrages aus den Vergabeunterlagen.
Der Rahmenvertrag kann optional vier mal für je 1 Jahr, d. h. für die Zeiträume 01.10.2023 - 30.9.2024 und 01.10.2024 - 30.9.2025 und 01.10.2025 bis 30.9.2026 und 01.10.2026 bis 30.9.2027 durch den Auftraggeber verlängert werden. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine Preisgleitklausel angeboten wird. Unsere Preisgleitklausel entnehmen Sie dem §5 des Rahmenvertrages aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Gekörntes Flächenenteisungsmittel für die Flughäfen STR u. HAM
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 430 t gekörntem Enteisungsmittel je Saison auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 1, sowie mit dem derzeit eingesetzten, festen Enteisungsmittel "Pergrip Run NF" der Fa. Perstorp und "Pro Melter" der Fa. SP Automotive.
Lieferung von ca. 430 t gekörntem Enteisungsmittel je Saison auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 1, sowie mit dem derzeit eingesetzten, festen Enteisungsmittel "Pergrip Run NF" der Fa. Perstorp und "Pro Melter" der Fa. SP Automotive.
Davon entfallen ca.:
— 300 t auf den Flughafen Stuttgart (STR) und
— 130 t auf den Flughafen Hamburg (HAM).
Bezeichnung des Loses: Flüssiges Enteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen am Flughafen München
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 2 800 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 4, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel "Pergrip Run KF" der Fa. Perstorp und "Clearway F1" der Fa. Eastman.
Lieferung von ca. 2 800 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 4, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel "Pergrip Run KF" der Fa. Perstorp und "Clearway F1" der Fa. Eastman.
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur freigegebene Flächenenteisungsmittel auf dem Betriebsgelände des Flughafen München eingesetzt werden und bedürfen einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS) nach entsprechender Zulassung (positive Einzelfallbeurteilung) des LfU.
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur freigegebene Flächenenteisungsmittel auf dem Betriebsgelände des Flughafen München eingesetzt werden und bedürfen einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS) nach entsprechender Zulassung (positive Einzelfallbeurteilung) des LfU.
(Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum gem. Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien).
(Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum gem. Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien).
Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab Antragstellung zu berücksichtigen.
Den Antrag auf (Erst-)Zulassung eines neuen Enteisungsmittels kann ausschließlich der Auftraggeber beim LAS stellen.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
1. ein formloses Schreiben des Bewerbers/Bieters auf Zulassungsbeantragung (z. B. per E-Mail), welcher dem Auftraggeber rechtzeitig zugeht,
2. eine Probe des zuzulassenden Enteisungsmittels inkl. technischem Datenblatt und 3.), dass die Wirksamkeit des Flächenenteisungsmittels durch den Auftraggeber unter Realbedingungen in der Wintersaison getestet werden kann.
Erst nach Feststellung eines positiven Testergebnisses wird der Auftraggeber einen Antrag auf Zulassung beim LAS stellen können.
Das bedeutet, dass ein (noch) nicht zugelassenes Flächenenteisungsmittel - bedingt durch den Wirksamkeitstest - lediglich für einen, der aktuellen Ausschreibung nachgelagerten Zeitraum berücksichtigt/angeboten werden kann.
Für bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel müssen Bewerber/Bieter die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittels dem LfU vorlegen. Es ist nachzuweisen, dass die aktuelle Rezeptur des bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der vorgelegten Rezeptur bei Erstzulassung übereinstimmt.
Für bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel müssen Bewerber/Bieter die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittels dem LfU vorlegen. Es ist nachzuweisen, dass die aktuelle Rezeptur des bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der vorgelegten Rezeptur bei Erstzulassung übereinstimmt.
Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen (siehe hierzu Ziffer III 1.3 Eignungskriterien).
Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU) Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung.
Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU) Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung.
Bezeichnung des Loses: Gekörntes Enteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen am Flughafen München
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 300 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), vom BayrischenLandesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 3, sowie mit dem derzeit eingesetzten, festen Enteisungsmittel "Pergrip Run NF" der Fa. Perstorp und "Aviform S-Solid" der Fa. Addcon.
Lieferung von ca. 300 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), vom BayrischenLandesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 3, sowie mit dem derzeit eingesetzten, festen Enteisungsmittel "Pergrip Run NF" der Fa. Perstorp und "Aviform S-Solid" der Fa. Addcon.
(Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum gem. Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird. (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien) Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab Antragstellung zu berücksichtigen.
(Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum gem. Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird. (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien) Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab Antragstellung zu berücksichtigen.
Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen. (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien) Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU) Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung.
Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen. (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien) Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU) Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-06-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens [tt.mm.jjj] (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde - Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.