Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EA 7
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es dem Auftraggeber ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung ist auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.
EA 8
Der Bieter hat, sofern er nicht selbst der Hersteller der Software ist, im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er/sein Unternehmen über eine gültige Unternehmenspartnerschaft/Zertifizierung mit dem Hersteller der angebotenen Software mindestens mit dem zweithöchsten bei diesem Hersteller möglichen Status verfügt. Bietet der Hersteller eine Abstufung der Zertifikate nach Bronze, Silber, Gold und Platin, muss also mindestens ein Gold-Status nachgewiesen werden.
Die Einreichung eines geeigneten Nachweises, aus der die o.g. Partnerschaft/Zertifizierung hervor-geht, ist zwingend erforderlich.
EA 9
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über aus-reichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet sollen die Rahmendaten von fünf bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projekten dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "Einführung einer Monitoringsoftware mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien" aufweist.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens). Zum Nachweis ist das Formblatt "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechender Anzahl zu nutzen
EA 10
Kenntnisse der deutschen Sprache
Der Bieter bestätigt, dass die im Falle einer Zuschlagserteilung eingesetzten Personen mindestens über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.