Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eigungsleihe)
- Verpflichungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eigungsleihe)
- Weisen Sie mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre nach, bei der Sie als verantwortliches Unternehmen als Handelspartner (LSP bzw. ESA) für Microsoft Produkte Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht haben. Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein und es müssen mindestens 1000 Arbeitsplätze pro Referenz vorliegen.
- Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die Jahre 2022, 2021 und 2020 sowie die entsprechenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Dabei wird von folgenden Mindestvoraussetzungen ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gelten: Gesamtzahl der Mitarbeiter bezogen auf den Leistungsgegenstand in jedem Jahr mindestens 10.
Weitere Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):
- Bestätigung, dass Leistungen und Services, die durch die Kriterien dieses Leistungsverzeichnisses gefordert werden, für den Auftraggeber kostenfrei erbracht werden, d.h. eventuell beim Bieter entstehende Kosten sind für diese Services und Leistungen in die Produktpreise einzukalkulieren.
-Bestätigung, dass der Bieter von Microsoft autorisiert ist, Lizenzen auf Basis der Rahmenverträge zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft zu verkaufen und dass der Bieter von Microsoft als Licensing Solution Partner (LSP) autorisiert ist.
- Bestätigung, dass sämtliche Dokumente (Arbeitspapiere, Berichte) in deutscher Sprache sowohl in schriftlicher Form als auch auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Dateiformat hat dem gängigen Microsoft Office Standard zu entsprechen.
- Bestätigung, dass alle einzusetzenden Ansprechpartner der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens mächtig sind.
- Microsoft wird in der Regel im Rahmen der Lizenzmodelle zusätzliche kostenlose Mehrwertleistungen (Benefits) zur Verfügung stellen. Bestätigung, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Benefits vollständig und ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung stellen wird. Bestätigung, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber proaktiv informieren und aktiv darin unterstützen wird, die Benefits auch vollständig in Anspruch zu nehmen. Bei Wechsel der Lizenzmodelle kann es aufgrund der Überlagerung von Regelungen zu einer faktischen partiellen Doppelzahlung von Nutzungsrechten kommen. Sofern Microsoft diese Doppelzahlung vergütet oder anderweitig ausgleicht, wird der Auftragnehmer diese Vorteile vollumfänglich an den Auftraggeber ohne gesonderte Berechnung weiter geben. Dies ist vom Bieter zu bestätigen.
Insbesondere verzichtet der Auftragnehmer auf Koppelgeschäfte, d.h. die in Inanspruchnahme kostenloser Leistungen von der gleichzeitigen Beauftragung kostenpflichtiger Leistungen abhängig zu machen. Der Bieter hat dies zu bestätigen.
-Bestätigung, dass der Auftragnehmer Änderungen von Microsoft an der Produktliste bzw. den Produktbestimmungen aufarbeiten und unverzüglich als Information an den Auftraggeber verteilen wird. Für die Besteller muss sichergestellt sein, dass Lizenz- und Benefitinformationen aktuell und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
-Für den Auftraggeber muss sichergestellt sein, dass die Funktionen des VLSC-Portals und die dort hinterlegten Benefitinformationen aktuell und kostenlos genutzt und verwaltet werden können. Der Auftragnehmer stellt alle notwendigen Lizenznachweise über das VLSC-Portal zur Verfügung bzw. hält diese vor (z. B. zum Bestellzeitpunkt gültige Product Terms usw.). Der Auftragnehmer wird beim Umgang mit dem VLSC-Tool kostenlos Unterstützung leisten (z.B. bei der Pflege und Administrati von Produkten / Lizenzen und Mehrwertdiensten). Der Bieter hat dies zu bestäigen.
- Bestätigung, dass der Auftragnehmer zu Lizenzmodellen kostenlos beraten und dem Auftraggeber die notwendigen Informationen über seinen Lizenzstatus und die Benefitkontingente zugänglich machen wird.
- Bestätigung, dass, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses eine kontinuierliche Software Assurance ab dem 01.10.2022 (nahtloser Anschluss an den zum 30.09.2022 ablaufenden alten Rahmenvertrag) erfolgen wird. Bestätigung, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber kostenfrei bei Beitritten zum Enterprise Agreement sowie deren Verwaltung unterstützt.
-Benennung eines Mitarbeiters, der dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner (SPOC) zur Verfügung steht und die Anfragen intern beim Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit steuert.
Der Ansprechpartner muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Software Asset Management verfügen. Er muss über eine aktuelle (d.h. aus den letzten 24 Monaten) MLP Microsoft Licensing Professional -Zertifizierung verfügen.
- Bestätigung, dass im Rahmen von Audits und Lizenzplausibilisierungen der Auftragnehmer den Auftraggeber kostenfrei unterstützt und z.B. erforderliche Informationen bereitstellt.