Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die
innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV), im Amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und im PQ VOL
erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die
sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die
Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen
Nachweis der Eignung.
Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit
zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates, veröffentlicht
im RdErl. des MW vom 21.11.2008 - 41 - 32570/3; mit dem
Angebot
Ergänzende Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123f. GWB;
C - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/
2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Nicht-Vorliegen von
Russland-Bezug);
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
(Handelsregisterauszug) auf Verlangen und nicht älter als 1
Jahr
Der AG wir für da zu das Unternehmen, dass den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf
Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes
oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung
entsprechend den Anforderungen einzureichen