Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag für Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen bis 50.000,00 EUR Honorar (netto)
22FEI60308”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen bis max. 50.000,00 EUR Honorar (netto) je Einzelabruf”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 45 000 000 💰
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Erklärung, dass das Unternehmen den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, einhält und diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholt und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegt, Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Rahmen einer Genehmigungsplanung:
Angabe von mindestens je 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Rahmen einer Genehmigungsplanung:
Angabe von mindestens je 3 Referenzen, die sich beziehen auf:
1. Leistungspaket 1: Bewertung des Betriebslärms an Verkehrsanlagen nach der 16. BImSchV, davon mindestens 1 x Bahnlärm nach der Anlage 2 zur 16.BImSchV n.F.(Schall 03-neu);
2. Leistungspaket 2: Bewertung von Erschütterungsbelastungen aus dem Schienenverkehr in Anlehnung an die DIN 4150, Teil 2 anhand von Messungen, davon mindestens 1 x mit Prognosebeurteilung im Rahmen einer Planfeststellung
Diese 6 Referenzen sind in Tabellenform zu benennen mit den Angaben Projektbezeichnung, Honorarsumme netto, Leistungszeitraum, Auftraggeber, Ansprechpartner und Leistungsumfang
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für ein Leistungspaket (3 Referenzen) jeweils vollständig durch mindestens ein BIEGE-Mitglied
zu erbringen. (Bei Leistungen, die nicht im Rahmen eines Vorhabens der DB AG erbracht wurden, erlauben wir uns in Einzelfällen zusätzlich das Nachfordern von aussagekräftigen Beschreibungen bzw. Erläuterungen)
b) Benennung von zwei Mitarbeitern als Sachverständige und Ansprechpartner für den Auftraggeber mit fachlicher Eignung (Qualifikation) und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet; Als Nachweis der Eignung sind dem Teilnahmeantrag jeweils der Lebenslauf und Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise beizufügen.
c) Einschätzung der Leistungsfähigkeit bei paralleler Bearbeitung mehrerer Vorhaben durch Nennung der Anzahl unabhängiger Teams, die zur Verfügung stehen
d) Angabe, welche Software zur Berechnung nach Schall 03 verwendet wird
bei Einsatz anderer Software als CadnaA oder SoundPLAN ist die entsprechende Konformitätserklärung beizulegen.
e) Nachweis der Zulassung als Messstelle nach §29b BImSchG oder eine DAkkS-Akkreditierung, Sachgebiet A01 Akustik; Ersatzweise muss für mindestens einen der unter b) genannten Mitarbeiter ein Nachweis als "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige" der
DIHK, Sachgebiete „Akustik“, „Baudynamik“, „Schwingungstechnik“ vorliegen.
f) Nachweis der messtechnischen Ausrüstung zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen in Form einer Beschreibung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-05
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eingegangenen Angebote unter Beachtung der Wertungskriterien den Zuschlag zu erteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 153-438552 (2022-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-02) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 153-438552
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvertrag für Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen bis 50.000,00 EUR Honorar (netto)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AFRY Deutschland GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Bietergemeinschaft BeSB - GuD c/o BeSB GmbH Berlin
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Bonk-Maire-Hoppmann Part.GmbH
Postort: Garbsen
Region: Region Hannover🏙️
Name: Bietergemeinschaft FCP IBU GmbH / FCP ZT GmbH c/o FCP IBU GmbH
Name: KREBS+KIEFER Ingenieure Gmbh
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Möhler+Partner Ingenieure AG
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Peutz Consult GmbH
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Postort: Filderstadt
Region: Esslingen🏙️
Name: Wölfel Engineering GmbH + Co. KG
Postort: Höchberg
Region: Würzburg, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 45 030 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 027-077461 (2023-02-02)