Rahmenvertrag für stationäre Computer

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Rahmenvertrag zur Lieferung von stationären Computern für die Polizei Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-04-27 Auftragsbekanntmachung
2022-06-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Referenznummer: B6662
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung von stationären Computern für die Polizei Sachsen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personalcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postleitzahl: 04416
Postort: Markkleeberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17fbfd83d5b-4d7f4b1a1f81be81 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-02 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 085-229075
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: ePSC
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von bis zu 135 stationären Computern "ePSC"
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann um zweimal ein Jahr verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Ksc
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von bis zu 5.100 stationären Computern "KSC"

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeitskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Kostenkriterium (Name): Preis Mindestabnahme
Kostenkriterium (Gewichtung): 35,00
Kostenkriterium (Name): Preis optionale Abrufmenge
Preis optionales Zubehör
Kostenkriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
10,00
Kostenkriterium (Name): Preis Abrufmenge Mindestlaufzeit
Preis optionale Abrufmenge Verlängerung
Kostenkriterium (Gewichtung): 25,00
Kostenkriterium (Name): Preis optionales Zubehör und Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 10,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17fbfd83d5b-4d7f4b1a1f81be81 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 085-229075 (2022-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 125-353428
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 085-229075
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Es sind zwei geeignete Angebote eingegangen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Rahmenvertrages um zweimal ein Jahr
Zusätzliche Informationen:
Es sind zwei geeignete Angebote eingegangen.
Es sind vier geeignete Angebote eingegangen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-30 📅
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neefestraße 78
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3713517126 📞
E-Mail: nicko.wendler@bechtle.com 📧
Land: Chemnitz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: WBS IT-Service GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 61
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Telefon: +49 341982710 📞
E-Mail: ausschreibung@wbs-it.de 📧
Land: Leipzig 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 125-353428 (2022-06-27)