Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
- mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von > 200.000,00 € netto und
- mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 2.500 qm zu sanierender Fläche und
- mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung in einem denkmalgeschützten Gebäude erbracht wurde und
- mindestens 1 Referenz mit einer Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten und
- mindestens 1 Referenz mit einer Sanierung von KMF (künstliche Mineralfasern) und
- mindestens 1 Referenz, bei der PAK-Sanierungen erbracht wurden und
- mindestens 1 Referenz, bei der ein emissionsarmes Verfahren nach BGI 664 (TRGS 519, Nummer 2.9) zur Entfernung von Flexplatten mit asbesthaltigen Klebern angewandt wurde.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2017-2022 abgeschlossen wurden.
2. Hinsichtlich des vorgesehenen Projektleiters/der vorgesehenen Projektleiterin hat die Auftraggeberin die folgenden Mindestanforderungen festgelegt:
Als Mindestanforderung muss der/die vorgesehenen Projektleiter/Projektleiterin mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Sanierung von Asbest, KMF und PAK nachweisen.
Nachweis der Sachkunde des Projektleiters/der Projektleiterin nicht älter als 6 Jahre für TRGS 521, TRGS 519 und DGUV 101-004 (bisher TRGS 524 bzw. BGR 128)
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
- mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von > 200.000,00 € netto und
- mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 2.500 qm zu sanierender Fläche und
- mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung in einem denkmalgeschützten Gebäude erbracht wurde und
- mindestens 1 Referenz mit einer Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten und
- mindestens 1 Referenz mit einer Sanierung von KMF (künstliche Mineralfasern) und
- mindestens 1 Referenz, bei der PAK-Sanierungen erbracht wurden und
- mindestens 1 Referenz, bei der ein emissionsarmes Verfahren nach BGI 664 (TRGS 519, Nummer 2.9) zur Entfernung von Flexplatten mit asbesthaltigen Klebern angewandt wurde.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2011-2022 abgeschlossen wurden.
3. Als Mindestanforderung muss in der Gesamtheit aus Angestellten und Gewerblichen Mitarbeitern im Mittel der Jahre 2021, 2020 und 2019 mindestens 20 Beschäftigte nachgewiesen werden.
4. Als Mindestanforderung müssen
- für mindestens 4 im eigenen Personalstamm befindliche Mitarbeiter folgende Sachkunde- bzw. Fachkundenachweise:
- Nachweis Sachkunde gemäß Anlage 3 der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe, Asbest),
- Nachweis Sachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 (vormals BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“,
- Nachweis Fachkundelehrgang gemäß TRGS 521 (Technische Regel für Gefahrstoffe, KMF) nachgewiesen werden.
5. Als Mindestanforderungen müssen:
- eine Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten und
- ein zertifiziertes SGU-Managementsystems - (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystem - gemäß SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) oder gleichwertig nachgewiesen werden.