Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
-- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
-- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123. 124 GWB vorliegen
-- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124LD),
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen,
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *)
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe
- Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- die Namen der Nachunternehmer,
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) für jeden Nachunternehmer,
- die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124LD) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
- eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG
- und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234)
und für jedes Mitglied:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG
- die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
- Angaben über den Personalstamm, der für die auszuführenden Tätigkeiten eingesetzt wird, anhand Anlage "Eigenerklärung MPB".
- Vollständige Angaben zum Fuhr- und Maschinenpark inkl. KfZ-Zulassungsnummern und Schutzausrüstung gemäß der geltenden UVV und Inspektionsausrüstung, anhand Anlage "Eigenerklärung MPB".
- Nachweis über die Absolvierung des Kanalinspektionskurses im jeweils erforderlichen Kodiersystem und regelmäßige fachspezifische Fort- und Weiterbildungen in mindestens dreijährigem Turnus. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn alle laut "Eigenerklärung MPB" eingesetzten Inspekteure die geforderte Fachkunde durch Vorlage eines DACH-KI-Passes oder gleichwertig nachweisen, nicht älter als 3 Jahre. Schulungen des Aufbauherstellers werden nicht anerkannt.
- Nachweis von Aus- und Fortbildungskursen der DWA "Kanalreinigungskurs für Fahrzeugführer" im Bereich Kanalbetrieb bzw. Kanalreinigung aller in "Eigenerklärung MPB" genannten Reiniger, nicht älter als 3 Jahre.
- Nachweis von mind. 1 Jahr Inspektionspraxis aller genannten Inspekteure, anhand Anlage "Eigenerklärung MPB".
- RAL-Gütezeichen Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe I
- RAL-Gütezeichen Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R
- Nachweis der Qualifikation aller laut "Eigenerklärung MPB" eingesetzten Spülwagenfahrer und Inspekteure für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erfor-derliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999).
- Eigenerklärung MPB" zum eingesetzten Personal, Fuhrpark und Material inklusive der Erklärung zur ständigen kurzfristigen Einsatzbereitschaft und zur technischen Leistungsfähigkeit der Reinigungsfahrzeuge und des Inspektionssystems.
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise
- Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Nachweis über jährlich durchgeführte Unterweisungen über die Unfallverhütungsvorschriften und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform
www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden.