Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise/Angaben abzugeben. Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Bei Eintragungspflicht: Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbare Dokumente;
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, oder vergleichbare Dokumente;
— Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaf, oder vergleichbare Dokumente;
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formular). Hierzu können Nachweise vorzulegen sein. Der AG behält sich vor, die Vorlage weiterere Nachweise zur Eigenerklärung nachzufordern. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234);
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu geben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische,wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten
Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt
des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate
sein. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlichgeeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Rerssourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für die Ziffer III.1.2) und III.1.3).