Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Ham-burg), beabsichtigt im Auftrag der Polizei und Justiz der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Patronen, Kaliber 9 mm x 19, schadstoffreduziert in den Mengen und Ausführungen:
1) 1.360.000 Patronen mit Polizeigeschoss und 420.000 Patronen optional
2) 832.000 Patronen mit Vollmantelrundkopf und 60.000 Patronen optional
3) 14.260.000 Patronen mit Übungsgeschoss und 2.680.000 Patronen optional.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag Lieferung von Patronen, Kaliber 9 mm x 19, schadstoffreduziert
BIS OV 20222130007”
Produkte/Dienstleistungen: Munition📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Ham-burg), beabsichtigt im Auftrag der Polizei und Justiz der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Patronen, Kaliber 9 mm x 19, schadstoffreduziert in den Mengen und Ausführungen:
1) 1.360.000 Patronen mit Polizeigeschoss und 420.000 Patronen optional
2) 832.000 Patronen mit Vollmantelrundkopf und 60.000 Patronen optional
3) 14.260.000 Patronen mit Übungsgeschoss und 2.680.000 Patronen optional.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 6 498 440 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Munition📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag Lieferung von Patronen, Kaliber 9 mm x 19, schadstoffreduziert
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 498 440 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“• Identifikationsnummer (EEA)
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA)
• Registergericht (EEA)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA)
• Umsatzzahlen (EEA)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzen (EEA)
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Voraussetzung für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzen (EEA)
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre be-stehende Geschäftstätigkeit
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs) (EEA)
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversiche-rungsbeiträgen (EEA)
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-04
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 172-486745 (2022-09-02)