Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Medientechnik
VgV_2022-004
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung, Montage, Unterstützung, Inbetriebnahme sowie der Support von Konferenz- und Medientechnik.”
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
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Beschreibung der Beschaffung:
“Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertragslaufzeit von ca. 1,5 Mio. EUR.
Der Auftraggeber ist bestrebt, das Beschaffungsvolumen...”
Beschreibung der Beschaffung
Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertragslaufzeit von ca. 1,5 Mio. EUR.
Der Auftraggeber ist bestrebt, das Beschaffungsvolumen über den Auftragnehmer abzuwickeln. Gleichwohl kann der Auftraggeber eine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl an Produkten abzunehmen, nicht übernehmen. Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen unverbindlichen Orientierungswert dar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-15 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt am 15.04.2022 zu laufen und endet am 30.04.2024. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Option den Vertrag jeweils um 12 Monate zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt am 15.04.2022 zu laufen und endet am 30.04.2024. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Option den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch zweimal um 12 Monate, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 30.04.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
“Eine Objektbesichtigung ist für die Wertung des Angebotes zwingend erforderlich. Der Nachweis der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen...”
Zusätzliche Informationen
Eine Objektbesichtigung ist für die Wertung des Angebotes zwingend erforderlich. Der Nachweis der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen (Ausschluss-Kriterium A 1).
Objektbesichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.02.2022 (09:00-16:00 Uhr) möglich.
Anmeldung bitte über das Bietercockpit/Nachrichtenportal bei der Vergabestelle inkl. Angabe der teilnehmenden Personen (max. 2 Personen pro Bieter).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmensdarstellung, Referenzen, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Zertifizierung Crestron, Haftpflicht, Eignung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung: Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von pauschal 5 Mio....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung: Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von pauschal 5 Mio. Euro je Versicherungsfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung:
Die Darstellung muss das Leistungs- und Produktspektrum des Bieters im Bereich Medientechnik umfassen und eine Kurzbeschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung:
Die Darstellung muss das Leistungs- und Produktspektrum des Bieters im Bereich Medientechnik umfassen und eine Kurzbeschreibung beinhalten sowie die nachfolgenden Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zu Struktur und Organisation
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen:
Mind. 2 Referenzen über vergleichbare Aufgabenstellungen in Projekten im Bereich der Umsetzung von Medientechnik-Lösungen in den letzten 3 Jahren unter Nennung des Projektleiters.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter:
Die Angaben zum Projektleiter und dessen Vertreter müssen bezogen auf die beschriebene Leistung jeweils folgende Angaben umfassen:
- Name
- Ausbildung
- Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung in der Projektleiterrolle
- Zertifizierungen
- Weiterbildungen
Die Mitarbeiterprofile sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Zertifizierung Crestron:
Für die Installation, Programmierung sowie Inbetriebnahme der Gesamtanlage ist es erforderlich, dass mind. zwei (2) Mitarbeiter (Programmierer oder mind. Techniker) des Bieters vom Hersteller in den Bereichen Steuerungstechnik (Touch-panel, Steuerzentralen) sowie für die digitale Video-Signalverteilung zertifiziert bzw. ausgebildet worden ist. Und mind. über ein (1) Jahr Berufserfahrung verfügen.
Aus diesem Grund muss eine Zertifizierung nach "Intermediate System Programming" von mind. zwei (2) Mitarbeitern sowie mind. 1 Jahr Erfahrung auf diesem Gebiet (z.B. nachgewiesen durch eine oder mehrere Referenzen) bestätigt werden.
Eine Zertifizierung nach "Intermediate System Programming" ist ausreichend.
Eine zusätzliche Zertifizierung nach "Advanced System Programming" und/oder "Commercial Lighting Controls" wäre wünschenswert. Ein Fehlen der letzten beiden genannten Zertifizierungen führt jedoch nicht zum Ausschluss.
Formblatt Eignung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-18
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 030-074453 (2022-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-21) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertragslaufzeit von ca. 1,5 Mio. EUR. Der Auftraggeber ist bestrebt, das Beschaffungsvolumen...”
Beschreibung der Beschaffung
Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertragslaufzeit von ca. 1,5 Mio. EUR. Der Auftraggeber ist bestrebt, das Beschaffungsvolumen über den Auftragnehmer abzuwickeln. Gleichwohl kann der Auftraggeber eine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl an Produkten abzunehmen, nicht übernehmen. Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen unverbindlichen Orientierungswert dar.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 030-074453
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 060-155417 (2022-03-21)