Als Übergangslösung wird ein externer Medientechnik-Berater gesucht, der wichtige Meetings professionell von technischer Seite aus vorbereitet und betreut. Auch müssen ausgestatte Räume medientechnisch betreut werden bzw. neue Räume
medientechnisch ausgestattet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Medientechnik-Berater
VgV_2022-066
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Als Übergangslösung wird ein externer Medientechnik-Berater gesucht, der wichtige Meetings professionell von technischer Seite aus vorbereitet und betreut....”
Kurze Beschreibung
Als Übergangslösung wird ein externer Medientechnik-Berater gesucht, der wichtige Meetings professionell von technischer Seite aus vorbereitet und betreut. Auch müssen ausgestatte Räume medientechnisch betreut werden bzw. neue Räume
medientechnisch ausgestattet werden.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die geschätzte Gesamtmenge an benötigten Beratungstagen beläuft sich für die Vertragslaufzeit von 1 Jahr auf insgesamt ca. 200 Personentage (PT). Diese...”
Beschreibung der Beschaffung
Die geschätzte Gesamtmenge an benötigten Beratungstagen beläuft sich für die Vertragslaufzeit von 1 Jahr auf insgesamt ca. 200 Personentage (PT). Diese Angaben werden aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfs und Haushaltslage getroffen und begründen keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem künftigen
Auftragnehmer.
Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 30.11.2026. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Berater zu erklären.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 30.11.2026. Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 30.11.2026. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Berater zu erklären.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen: (1) Name des Unternehmens; (2) Geschäftsführer; (3) Geschäftssitz; (4) alle Niederlassungen; (5) Gesellschaftsform; (6) Gründungsdatum.
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofil Berater: Die Angaben zum Berater müssen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Beratung zu Konferenz- und Veranstaltungstechnik) jeweils folgende Angaben umfassen: (1) Name; (2) Ausbildung; (3) Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung als Berater: mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Planung von Konferenztechnik (der Nachweis kann z.B. in Form von Referenzen erbracht werden); (4) Das HMGU setzt oft die Hersteller Shure, Crestron, Barco und Epson ein. Der Berater kann mindestens 5 Jahre Erfahrung mit den verschiedenen Produkten dieser Hersteller nachweisen (der Nachweis kann z.B. in Form von Referenzen erbracht werden); (5) Marktkenntnis aller gängigen Produkte, die im Rahmen von Konferenz- und Veranstaltungstechnik zum Einsatz kommen. Insbesondere hier die Preis-/Leistungsabwägung der einzelnen Produkte, aber auch die Bewertung der Produkte hinsichtlich Angemessenheit und Bedienfreundlichkeit; (6) Erfahrung im Bereich hybrider Veranstaltungen und Konferenztechnik.
Das Mitarbeiterprofile ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Projektreferenzen des Beraters: Die Erfahrung des Beraters muss anhand von mindestens 3 Projektreferenzen für vergleichbare Projekte innerhalb der letzten drei (3) Jahre nachgewiesen werden. Dabei muss es sich um erfolgreich konzipierte und durchgeführte Projekte im Bereich Konferenztechnik handeln. Beachten Sie hier auch die nachzuweisenden Anforderungen aus dem Punkt "Mitarbeiterprofil Berater". Weniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss.
In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich); (2) Ansprechpartner und deren Funktion der Referenz (auf Anfrage: Telefon, E-Mail)
(3) Art der Leistung; (4) Volumen (PT oder Euro); (5) Zeitraum.
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Formblatt Scientology
Formblatt Artikel 5k
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-03
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-03
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Zahlunngsbedingungen: 30 Tage netto.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 192-544411 (2022-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die geschätzte Gesamtmenge an benötigten Beratungstagen beläuft sich für die Vertragslaufzeit von 1 Jahr auf insgesamt ca. 200 Personentage (PT). Diese...”
Beschreibung der Beschaffung
Die geschätzte Gesamtmenge an benötigten Beratungstagen beläuft sich für die Vertragslaufzeit von 1 Jahr auf insgesamt ca. 200 Personentage (PT). Diese Angaben werden aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfs und Haushaltslage getroffen und begründen keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem künftigen Auftragnehmer. Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 30.11.2026. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Berater zu erklären.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 192-544411
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Medientechnik-Berater
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ludwig Heuse GmbH interim-management.de
Postanschrift: Frankfurter Str. 13A
Postort: Kronberg i. Ts.
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61739241-0📞
E-Mail: p.wystron@interim-management.de📧
Fax: +49 61739241-0 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 233-669740 (2022-11-29)