Für den weiteren Ausbau der lokalen Netzwerkinfrastruktur des Hereon ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten der Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks sowie die Inanspruchnahme von netznahen Dienstleistungen erforderlich. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel der Ausschreibung ist demnach die Regelung zur Beschaffung benötigter Netzwerkkomponenten sowie zur Beauftragung von Dienst- und Serviceleistungen zu festgelegten Konditionen, um den Beauftragungsvorgang zu optimieren und eine Preis- und Planungssicherheit zu erzielen. Um die Stabilität und die Sicherheit des Netzwerkes und der daran angeschlossenen Anwender und Applikationen nicht zu gefährden, plant das Hereon die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mit größtmöglicher Kompatibilität und Homogenität zum Bestandsnetzwerk sowie ein Höchstmaß an Sicherheit und Datenintegrität. Hierzu soll gemäß dem Bestandskonzept der Hersteller HPE-Aruba weiterhin eingesetzt werden. Zusätzlich kommt als zweiter Hersteller Arista Networks hinzu. Nur in der Kombination HPE-Aruba und Arista können die Anforderungen an Sicherheit und Datenintegrität erreicht werden. In der Kombination dieser beiden Hersteller ergeben sich im Bereich Zugangskontrolle klare Sicherheitsvorteile. Die Zugangskontrolle und die dynamische Netzwerk-Ressourcenzuweisung einschließlich Filterregeln erfolgt am Access Port mit dem zentralen Management System von HPE, ClearPass. Damit die Ressourcen nicht nur dynamisch dem Benutzer-Port zugewiesen werden können, sondern auch auf Bedarf des Nutzers nur die nötigen VLANs dem Access-Switch übergeben werden, gibt es eine Integration zwischen dem HPE Access Switch und dem Arista Leaf-Spine-Netzwerk. In dieser Kombination ist eine Zero-Touch-Konfiguration mit dem Arista Cloud-Vision gegeben, die zum einen die Administration einfacher macht und Datenverkehr nur dort erscheinen lässt, wo er tatsächlich benötigt wird. Diese Verteilung der VLANs erfolgt dynamisch und ermöglicht eine sehr flexible Infrastruktur mit einer effizienten Ressourcenverteilung. Gerade bei Nutzern mit flexiblen Arbeitsgruppen und ggf. zusätzlich sich örtlich verändernden Arbeitsplätzen ist diese Anpassung des Netzwerkes an die Dynamik zwingend nötig. Ressourcen werden nur dorthin geführt, wo sie angefordert werden. Damit vermindert sich die Angriffsmöglichkeit, und die Sicherheit der Daten ist für Fremdnutzung im gesamten Netzwerk und nicht nur am Access deutlich besser sichergestellt. Zudem nutzt das Hereon zentrale Firewall-Systeme des Herstellers FORTINET. Diese Firewall-Systeme bieten in Verbindung mit Switches von Arista die Möglichkeit, Verkehrsströme durch Regelmarkierungen im Firewall-Frontend zu oder von der Firewall weg zu steuern. Im ersten Fall können so z.B. temporär bestimmte Datenströme zur Firewall gesendet und inspiziert werden, die die Firewall sonst gar nicht "sehen" könnte. Hierbei können Layer-2-Ströme als auch Layer-3-Ströme zur Inspektion für den Nutzer transparent zur Firewall gesendet werden. Im zweiten Fall kann die Firewall deutlich entlastet werden, in dem z.B. sehr bandbreitenlastige aber vertrauenswürdige Ströme an der Firewall vorbeigeführt werden. Durch diesen Mechanismus wird die Sicherheit im Netzwerk einerseits erhöht, andererseits aber die technischen Sicherheitssysteme entlastet. Aus den genannten Gründen bezieht sich der Rahmenvertrag ausschließlich auf die beiden Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks inklusive der dafür erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computernetze
Referenznummer: 2022/12-50655
Kurze Beschreibung:
Für den weiteren Ausbau der lokalen Netzwerkinfrastruktur des Hereon ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten der Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks sowie die Inanspruchnahme von netznahen Dienstleistungen erforderlich. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Ziel der Ausschreibung ist demnach die Regelung zur Beschaffung benötigter Netzwerkkomponenten sowie zur Beauftragung von Dienst- und Serviceleistungen zu festgelegten Konditionen, um den Beauftragungsvorgang zu optimieren und eine Preis- und Planungssicherheit zu erzielen.
Um die Stabilität und die Sicherheit des Netzwerkes und der daran angeschlossenen Anwender und Applikationen nicht zu gefährden, plant das Hereon die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mit größtmöglicher Kompatibilität und Homogenität zum Bestandsnetzwerk sowie ein Höchstmaß an Sicherheit und Datenintegrität. Hierzu soll gemäß dem Bestandskonzept der Hersteller HPE-Aruba weiterhin eingesetzt werden. Zusätzlich kommt als zweiter Hersteller Arista Networks hinzu. Nur in der Kombination HPE-Aruba und Arista können die Anforderungen an Sicherheit und Datenintegrität erreicht werden. In der Kombination dieser beiden Hersteller ergeben sich im Bereich Zugangskontrolle klare Sicherheitsvorteile. Die Zugangskontrolle und die dynamische Netzwerk-Ressourcenzuweisung einschließlich Filterregeln erfolgt am Access Port mit dem zentralen Management System von HPE, ClearPass.
Damit die Ressourcen nicht nur dynamisch dem Benutzer-Port zugewiesen werden können, sondern auch auf Bedarf des Nutzers nur die nötigen VLANs dem Access-Switch übergeben werden, gibt es eine Integration zwischen dem HPE Access Switch und dem Arista Leaf-Spine-Netzwerk.
In dieser Kombination ist eine Zero-Touch-Konfiguration mit dem Arista Cloud-Vision gegeben, die zum einen die Administration einfacher macht und Datenverkehr nur dort erscheinen lässt, wo er tatsächlich benötigt wird. Diese Verteilung der VLANs erfolgt dynamisch und ermöglicht eine sehr flexible Infrastruktur mit einer effizienten Ressourcenverteilung.
Gerade bei Nutzern mit flexiblen Arbeitsgruppen und ggf. zusätzlich sich örtlich verändernden Arbeitsplätzen ist diese Anpassung des Netzwerkes an die Dynamik zwingend nötig. Ressourcen werden nur dorthin geführt, wo sie angefordert werden. Damit vermindert sich die Angriffsmöglichkeit, und die Sicherheit der Daten ist für Fremdnutzung im gesamten Netzwerk und nicht nur am Access deutlich besser sichergestellt.
Zudem nutzt das Hereon zentrale Firewall-Systeme des Herstellers FORTINET. Diese Firewall-Systeme bieten in Verbindung mit Switches von Arista die Möglichkeit, Verkehrsströme durch Regelmarkierungen im Firewall-Frontend zu oder von der Firewall weg zu steuern. Im ersten Fall können so z.B. temporär bestimmte Datenströme zur Firewall gesendet und inspiziert werden, die die Firewall sonst gar nicht "sehen" könnte. Hierbei können Layer-2-Ströme als auch Layer-3-Ströme zur Inspektion für den Nutzer transparent zur Firewall gesendet werden. Im zweiten Fall kann die Firewall deutlich entlastet werden, in dem z.B. sehr bandbreitenlastige aber vertrauenswürdige Ströme an der Firewall vorbeigeführt werden. Durch diesen Mechanismus wird die Sicherheit im Netzwerk einerseits erhöht, andererseits aber die technischen Sicherheitssysteme entlastet.
Aus den genannten Gründen bezieht sich der Rahmenvertrag ausschließlich auf die beiden Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks inklusive der dafür erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen.
Für den weiteren Ausbau der lokalen Netzwerkinfrastruktur des Hereon ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten der Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks sowie die Inanspruchnahme von netznahen Dienstleistungen erforderlich. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Ziel der Ausschreibung ist demnach die Regelung zur Beschaffung benötigter Netzwerkkomponenten sowie zur Beauftragung von Dienst- und Serviceleistungen zu festgelegten Konditionen, um den Beauftragungsvorgang zu optimieren und eine Preis- und Planungssicherheit zu erzielen.
Um die Stabilität und die Sicherheit des Netzwerkes und der daran angeschlossenen Anwender und Applikationen nicht zu gefährden, plant das Hereon die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mit größtmöglicher Kompatibilität und Homogenität zum Bestandsnetzwerk sowie ein Höchstmaß an Sicherheit und Datenintegrität. Hierzu soll gemäß dem Bestandskonzept der Hersteller HPE-Aruba weiterhin eingesetzt werden. Zusätzlich kommt als zweiter Hersteller Arista Networks hinzu. Nur in der Kombination HPE-Aruba und Arista können die Anforderungen an Sicherheit und Datenintegrität erreicht werden. In der Kombination dieser beiden Hersteller ergeben sich im Bereich Zugangskontrolle klare Sicherheitsvorteile. Die Zugangskontrolle und die dynamische Netzwerk-Ressourcenzuweisung einschließlich Filterregeln erfolgt am Access Port mit dem zentralen Management System von HPE, ClearPass.
Damit die Ressourcen nicht nur dynamisch dem Benutzer-Port zugewiesen werden können, sondern auch auf Bedarf des Nutzers nur die nötigen VLANs dem Access-Switch übergeben werden, gibt es eine Integration zwischen dem HPE Access Switch und dem Arista Leaf-Spine-Netzwerk.
In dieser Kombination ist eine Zero-Touch-Konfiguration mit dem Arista Cloud-Vision gegeben, die zum einen die Administration einfacher macht und Datenverkehr nur dort erscheinen lässt, wo er tatsächlich benötigt wird. Diese Verteilung der VLANs erfolgt dynamisch und ermöglicht eine sehr flexible Infrastruktur mit einer effizienten Ressourcenverteilung.
Gerade bei Nutzern mit flexiblen Arbeitsgruppen und ggf. zusätzlich sich örtlich verändernden Arbeitsplätzen ist diese Anpassung des Netzwerkes an die Dynamik zwingend nötig. Ressourcen werden nur dorthin geführt, wo sie angefordert werden. Damit vermindert sich die Angriffsmöglichkeit, und die Sicherheit der Daten ist für Fremdnutzung im gesamten Netzwerk und nicht nur am Access deutlich besser sichergestellt.
Zudem nutzt das Hereon zentrale Firewall-Systeme des Herstellers FORTINET. Diese Firewall-Systeme bieten in Verbindung mit Switches von Arista die Möglichkeit, Verkehrsströme durch Regelmarkierungen im Firewall-Frontend zu oder von der Firewall weg zu steuern. Im ersten Fall können so z.B. temporär bestimmte Datenströme zur Firewall gesendet und inspiziert werden, die die Firewall sonst gar nicht "sehen" könnte. Hierbei können Layer-2-Ströme als auch Layer-3-Ströme zur Inspektion für den Nutzer transparent zur Firewall gesendet werden. Im zweiten Fall kann die Firewall deutlich entlastet werden, in dem z.B. sehr bandbreitenlastige aber vertrauenswürdige Ströme an der Firewall vorbeigeführt werden. Durch diesen Mechanismus wird die Sicherheit im Netzwerk einerseits erhöht, andererseits aber die technischen Sicherheitssysteme entlastet.
Aus den genannten Gründen bezieht sich der Rahmenvertrag ausschließlich auf die beiden Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks inklusive der dafür erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computernetze📦
Zusätzlicher CPV-Code: Netzwerkschnittstellen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Herzogtum Lauenburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter:
a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann,
b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden,
c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist,
d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird,
f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird.
Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY7B
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter:
a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann,
b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden,
c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist,
d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird,
f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird.
Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY7B
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den weiteren Ausbau der lokalen Netzwerkinfrastruktur des Hereon ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten der Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks sowie die Inanspruchnahme von netznahen Dienstleistungen erforderlich. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Für den weiteren Ausbau der lokalen Netzwerkinfrastruktur des Hereon ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten der Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks sowie die Inanspruchnahme von netznahen Dienstleistungen erforderlich. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Ziel der Ausschreibung ist demnach die Regelung zur Beschaffung benötigter Netzwerkkomponenten sowie zur Beauftragung von Dienst- und Serviceleistungen zu festgelegten Konditionen, um den Beauftragungsvorgang zu optimieren und eine Preis- und Planungssicherheit zu erzielen.
Ziel der Ausschreibung ist demnach die Regelung zur Beschaffung benötigter Netzwerkkomponenten sowie zur Beauftragung von Dienst- und Serviceleistungen zu festgelegten Konditionen, um den Beauftragungsvorgang zu optimieren und eine Preis- und Planungssicherheit zu erzielen.
Um die Stabilität und die Sicherheit des Netzwerkes und der daran angeschlossenen Anwender und Applikationen nicht zu gefährden, plant das Hereon die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mit größtmöglicher Kompatibilität und Homogenität zum Bestandsnetzwerk sowie ein Höchstmaß an Sicherheit und Datenintegrität. Hierzu soll gemäß dem Bestandskonzept der Hersteller HPE-Aruba weiterhin eingesetzt werden. Zusätzlich kommt als zweiter Hersteller Arista Networks hinzu. Nur in der Kombination HPE-Aruba und Arista können die Anforderungen an Sicherheit und Datenintegrität erreicht werden. In der Kombination dieser beiden Hersteller ergeben sich im Bereich Zugangskontrolle klare Sicherheitsvorteile. Die Zugangskontrolle und die dynamische Netzwerk-Ressourcenzuweisung einschließlich Filterregeln erfolgt am Access Port mit dem zentralen Management System von HPE, ClearPass.
Um die Stabilität und die Sicherheit des Netzwerkes und der daran angeschlossenen Anwender und Applikationen nicht zu gefährden, plant das Hereon die Beschaffung von Netzwerkkomponenten mit größtmöglicher Kompatibilität und Homogenität zum Bestandsnetzwerk sowie ein Höchstmaß an Sicherheit und Datenintegrität. Hierzu soll gemäß dem Bestandskonzept der Hersteller HPE-Aruba weiterhin eingesetzt werden. Zusätzlich kommt als zweiter Hersteller Arista Networks hinzu. Nur in der Kombination HPE-Aruba und Arista können die Anforderungen an Sicherheit und Datenintegrität erreicht werden. In der Kombination dieser beiden Hersteller ergeben sich im Bereich Zugangskontrolle klare Sicherheitsvorteile. Die Zugangskontrolle und die dynamische Netzwerk-Ressourcenzuweisung einschließlich Filterregeln erfolgt am Access Port mit dem zentralen Management System von HPE, ClearPass.
Damit die Ressourcen nicht nur dynamisch dem Benutzer-Port zugewiesen werden können, sondern auch auf Bedarf des Nutzers nur die nötigen VLANs dem Access-Switch übergeben werden, gibt es eine Integration zwischen dem HPE Access Switch und dem Arista Leaf-Spine-Netzwerk.
Damit die Ressourcen nicht nur dynamisch dem Benutzer-Port zugewiesen werden können, sondern auch auf Bedarf des Nutzers nur die nötigen VLANs dem Access-Switch übergeben werden, gibt es eine Integration zwischen dem HPE Access Switch und dem Arista Leaf-Spine-Netzwerk.
In dieser Kombination ist eine Zero-Touch-Konfiguration mit dem Arista Cloud-Vision gegeben, die zum einen die Administration einfacher macht und Datenverkehr nur dort erscheinen lässt, wo er tatsächlich benötigt wird. Diese Verteilung der VLANs erfolgt dynamisch und ermöglicht eine sehr flexible Infrastruktur mit einer effizienten Ressourcenverteilung.
In dieser Kombination ist eine Zero-Touch-Konfiguration mit dem Arista Cloud-Vision gegeben, die zum einen die Administration einfacher macht und Datenverkehr nur dort erscheinen lässt, wo er tatsächlich benötigt wird. Diese Verteilung der VLANs erfolgt dynamisch und ermöglicht eine sehr flexible Infrastruktur mit einer effizienten Ressourcenverteilung.
Gerade bei Nutzern mit flexiblen Arbeitsgruppen und ggf. zusätzlich sich örtlich verändernden Arbeitsplätzen ist diese Anpassung des Netzwerkes an die Dynamik zwingend nötig. Ressourcen werden nur dorthin geführt, wo sie angefordert werden. Damit vermindert sich die Angriffsmöglichkeit, und die Sicherheit der Daten ist für Fremdnutzung im gesamten Netzwerk und nicht nur am Access deutlich besser sichergestellt.
Gerade bei Nutzern mit flexiblen Arbeitsgruppen und ggf. zusätzlich sich örtlich verändernden Arbeitsplätzen ist diese Anpassung des Netzwerkes an die Dynamik zwingend nötig. Ressourcen werden nur dorthin geführt, wo sie angefordert werden. Damit vermindert sich die Angriffsmöglichkeit, und die Sicherheit der Daten ist für Fremdnutzung im gesamten Netzwerk und nicht nur am Access deutlich besser sichergestellt.
Zudem nutzt das Hereon zentrale Firewall-Systeme des Herstellers FORTINET. Diese Firewall-Systeme bieten in Verbindung mit Switches von Arista die Möglichkeit, Verkehrsströme durch Regelmarkierungen im Firewall-Frontend zu oder von der Firewall weg zu steuern. Im ersten Fall können so z.B. temporär bestimmte Datenströme zur Firewall gesendet und inspiziert werden, die die Firewall sonst gar nicht "sehen" könnte. Hierbei können Layer-2-Ströme als auch Layer-3-Ströme zur Inspektion für den Nutzer transparent zur Firewall gesendet werden. Im zweiten Fall kann die Firewall deutlich entlastet werden, in dem z.B. sehr bandbreitenlastige aber vertrauenswürdige Ströme an der Firewall vorbeigeführt werden. Durch diesen Mechanismus wird die Sicherheit im Netzwerk einerseits erhöht, andererseits aber die technischen Sicherheitssysteme entlastet.
Zudem nutzt das Hereon zentrale Firewall-Systeme des Herstellers FORTINET. Diese Firewall-Systeme bieten in Verbindung mit Switches von Arista die Möglichkeit, Verkehrsströme durch Regelmarkierungen im Firewall-Frontend zu oder von der Firewall weg zu steuern. Im ersten Fall können so z.B. temporär bestimmte Datenströme zur Firewall gesendet und inspiziert werden, die die Firewall sonst gar nicht "sehen" könnte. Hierbei können Layer-2-Ströme als auch Layer-3-Ströme zur Inspektion für den Nutzer transparent zur Firewall gesendet werden. Im zweiten Fall kann die Firewall deutlich entlastet werden, in dem z.B. sehr bandbreitenlastige aber vertrauenswürdige Ströme an der Firewall vorbeigeführt werden. Durch diesen Mechanismus wird die Sicherheit im Netzwerk einerseits erhöht, andererseits aber die technischen Sicherheitssysteme entlastet.
Aus den genannten Gründen bezieht sich der Rahmenvertrag ausschließlich auf die beiden Hersteller HPE-Aruba und Arista Networks inklusive der dafür erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen.
Die in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Netzwerkkomponenten dienen dem Ersatz und/oder der Erweiterung der vorhandenen Netzwerkkomponenten. Somit ist mit der vorliegenden Ausschreibung nicht beabsichtigt, die vorhandenen Netze komplett auszutauschen oder das grundsätzliche Netzdesign zu verändern.
Die in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Netzwerkkomponenten dienen dem Ersatz und/oder der Erweiterung der vorhandenen Netzwerkkomponenten. Somit ist mit der vorliegenden Ausschreibung nicht beabsichtigt, die vorhandenen Netze komplett auszutauschen oder das grundsätzliche Netzdesign zu verändern.
Eine konkrete Stückliste oder ein Netzwerkdesign können nicht bereitgestellt werden. Dies ist vor dem Hintergrund dieser Ausschreibung im Sinne eines Rahmenvertrages für die Beschaffung und den Service auch nicht zielführend, da der zukünftige Dienstleister keinerlei Design- oder Betriebsverantwortung im Sinne von Teilinbetriebnahmen oder Managed-Service-Leistungen übernehmen muss.
Eine konkrete Stückliste oder ein Netzwerkdesign können nicht bereitgestellt werden. Dies ist vor dem Hintergrund dieser Ausschreibung im Sinne eines Rahmenvertrages für die Beschaffung und den Service auch nicht zielführend, da der zukünftige Dienstleister keinerlei Design- oder Betriebsverantwortung im Sinne von Teilinbetriebnahmen oder Managed-Service-Leistungen übernehmen muss.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-01-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter:
a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann,
b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden,
c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist,
d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird,
f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird.
Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann.
Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY7B
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
ACHTUNG!
Vom 24. Dezember 2022 bis zum 02. Januar 2023
können keine Bieterfragen beantwortet werden, da das Zentrum geschlossen ist.