Beschreibung der Beschaffung
Vergabeprojekt 6 Rahmenvertrag Projektsteuerungsleistungen
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Vergabe von und die anschließende Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen für verschiedene (Neu-)Bau-/ Sanierungs-/ Abbruch-/ Ertüchtigungsvorhaben an kommunalen Gebäuden.
Es wird ein Rahmenvertrag mit bis zu 5 AN geschlossen.
Der Abruf erfolgt vorrangig bei dem wirtschaftlichsten AN,
wenn der wirtschaftlichste AN verhindert ist nachrangig bei dem zweitwirtschaftlichsten AN,
wenn der zweitwirtschaftlichste AN verhindert ist nachrangig bei dem drittwirtschaftlichsten AN,
wenn der drittwirtschaftlichste AN verhindert ist nachrangig bei dem viertwirtschaftlichsten AN,
wenn der viertwirtschaftlichste AN verhindert ist nachrangig bei dem fünfwirtschaftlichsten AN.
Der AN verpflichtet sich auf Abruf, zu den Bedingungen dieses Vertrages die nachfolgend bezeichneten
Projektsteuerungsleistungen auszuführen.
Bei dem jeweiligen Abruf stellt der AG die jeweils benötigten Einzelleistungen aus dem nachfolgenden Katalog zusammen:
- Abstimmung des Leistungsumfangs der jeweiligen Maßnahmen,
- Koordination und Abstimmung des jeweiligen Maßnahmenverlaufs,
- Überprüfung des Laufs möglicher Gewährleistungspflichten und Information des AG,
- Überprüfung genehmigungsrechtlicher Erfordernisse sowie Beratung des AG hierzu,
- Überwachung und Qualitätssicherung der Ausarbeitung von Planungsvarianten unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Rahmen der LPH 2 und 3,
- Koordinierung und Kontrolle der beauftragten Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute in den einzelnen Leistungsphasen der HOAI,
- Kostenkontrolle und Dokumentation,
- Information des AG über voraussichtliche Kostensteigerungen,
- Planung und Fortschreibung des mittelfristigen Liquiditätsbedarfs für jede betreute Einzelmaßnahme, Information des AG über die voraussichtlichen Zahlungsströme zur Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltmittel,
- Aufstellung und Überwachen von Ablauf-, Termin-, und Zahlungsplänen,
- Teilnahme an Baustellenterminen, Baubesprechungen und Besprechungen,
- Dokumentation aller Besprechungen und Nachhalten vereinbarter Termine,
- Baubegleitende Projektpflege,
- Dokumentation und Ablage aller im Projektverlauf entstehenden Unterlagen, insbesondere Pläne sowie Dokumentation der Ergebnisse der einzelnen Leistungsphasen,
- Qualitätssicherung für die Aufstellung und Überwachung von Ablauf-, Termin- und Zahlungsplänen,
- Abnahme der Leistungen inkl. der Planerleistungen und Übergabe abgeschlossener Maßnahmen,
- Gewährleistungsüberwachung, Überwachen der Beseitigung von Mängeln - auch während der Ausführung -, Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Rechnungsprüfung, Sicherstellung der Rechnungsläufe, d.h. Sicherstellung des Eingangs geprüfter Rechnungen, auch unter Berücksichtigung vereinbarter Skontofristen,
- Berichterstattung und Dokumentation
Gegenstand der Leistungen des AN sind ferner die Bearbeitung von Immobilienwirtschaftlichen
Fragestellungen technischer Art sowie die Bearbeitung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Diese
Leistungen gelten als besondere Leistungen und sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den
AG auszuführen, in denen Art und Umfang der Leistungen im Einzelnen vereinbart werden. Die
Vergütung für diese Leistungen erfolgt gesondert nach Stundenaufwand.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erreichung des Projektsteuerungserfolges und der
Projektziele des Auftraggebers erforderlichen Leistungen auszuführen. Im Rahmen der ihm
übertragenen Aufgaben trägt der AN die Gesamtverantwortung der ihm zur Projektsteuerung
übergebenen Einzelmaßnahmen.
Es erfolgt die Durchführung eines EG-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV.
Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der Magistrat der Stadt Babenhausen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Magistrat der Stadt Babenhausen geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen verzichtet auf eine Nachforderung bei unvollständigen Bewerbungen: Der Magistrat der Stadt Babenhausen kann den Bewerber oder Bieter grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen legt fest, dass der Magistrat der Stadt Babenhausen keine Unterlagen nachfordern wird.
Nur diejenigen Unternehmen, die von dem Magistrat der Stadt Babenhausen nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen beschränkt die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstange-bote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält sie sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen unterrichtet alle Bieter, deren Angebote nicht ausgeschieden wurden, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im Anschluss an solche Änderungen gewährt der Magistrat der Stadt Babenhausen den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Angebote einzureichen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen darf vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben. Eine solche Zustimmung darf nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen erteilt werden.
Beabsichtigt der Magistrat der Stadt Babenhausen, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Der Magistrat der Stadt Babenhausen vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, und entscheidet über den Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.