Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende
Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das
Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§
123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf
sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG
nicht vorliegen.Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten
Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der
Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung inBezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
DerAuftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für
den Bieter gefordert werden.