Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts. Dies betrifft vornehmlich Leistungen im Zusammenhang mit:
2.1 Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für die BgA der LHP
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Ausfertigung und Sicherstellung der termingerechten Abgabe der Steuererklärungen inklusive der steuerlichen Abschlüsse für ausgewählte Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Landeshauptstadt Potsdam (LHP).
Für diese Tätigkeit muss der Auftragnehmer die Einhaltung der Abgabefristen für die Steuererklärungen unter Berücksichtigung der internen Arbeitsabläufe gewährleisten, Arbeitsunterlagen unter Terminsetzung bei den beteiligten Akteuren (z.B. Geschäftsbesorger und Organisationseinheiten der LHP) anfordern und Arbeitsabläufe koordinieren, Vor-Ort-Termine planen und teilnehmen, einen stetigen Informationsfluss sicherstellen bzw. im regelmäßigen Austausch über Arbeitsergebnisse mit dem Auftraggeber stehen, Steuererklärungen (inkl. Rücklagenbildung, steuerliches Einlagekonto) und Jahresabschlussberichte (Steuerbilanzen), Einnahme-Überschuss-Rechnungen sowie E-Bilanzen erstellen, die Steuererklärungen und E-Bilanzen unter Verwendung der benötigten Taxanomie elektronisch an das Finanzamt übermitteln sowie Steuerbescheide fristgerecht prüfen.
2.2 Betriebsprüfung
Der Auftragnehmer steht der LHP beratend im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Seite. Diese Aufgabe beinhaltet die Teilnahme an Betriebsprüfungen, Stellungnahmen zu Prüfungsvermerken bis hin zum Abschlussbericht, Vertretung und Beratung / Hilfestellung bei Verhandlungen und Abstimmungen mit der Finanzbehörde (auch vor Ort) und Prüfung von Steuerbescheiden anlässlich der Betriebsprüfung. Das Einbringen von eigenen Erfahrungen aus Prüfungen anderer Kommunen wird vorausgesetzt sowie das Einbringen von proaktiven Hinweisen bzgl. möglicher Prüfungsschwerpunkte bei der LHP aufgrund von Erfahrungen bei der Begleitung von Betriebsprüfungen in anderen Kommunen.
2.3 Rechtsbehelfsverfahren
Des Weiteren gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers die Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren. Diese Aufgabe beinhaltet die fristgerechte Einlegung von Rechtsbehelfen, z. B. aufgrund von Betriebsprüfungen oder abweichender Veranlagung von der Steuererklärung etc., das Führen des Rechtsbehelfsverfahrens sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht.
2.4 §§ 2, 2b UStG
Im Zuge der Begleitung der Umstellungsphase auf die Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der LHP aufgrund der §§ 2, 2b UStG wird die fachliche Unterstützung beim Umstellungsprozess innerhalb der Organisationseinheiten erwartet, so dass ab 2023 eine vollständige Erfassung aller steuerrelevanten Geschäftsvorfälle sichergestellt werden kann. Der Auftragnehmer soll bei der Identifizierung von umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalten aufgrund der Neuregelung der §§ 2, 2b UStG in Zusammenhang mit einer Ertrags- und Vertragsinventur bei der LHP unterstützen, die Bewertung / Beurteilung und Stellungnahme zu den Ergebnissen der Ertrags- und Vertragsinventur vornehmen, Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Ergebnisse in der Buchhaltung geben, die LHP hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, u. a. bzgl. des uneingeschränkten Vorsteuerabzugs aus Anschaffungs- und Herstellungskosten beraten sowie Mitarbeiter der LHP in den Anforderungen des neuen Umsatzsteuerrechts schulen. Die Erfahrungswerte aus anderen Kommunen des Auftragnehmers sollten hierbei miteinfließen.
2.5 TCMS
Im Rahmen der Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS wird unter Rückgriff auf die Erfahrungen und vorhandenen Konzepte bei anderen Kommunen eine Unterstützung und fachliche Begleitung von der Analyse/Dokumentation der steuerlichen Prozesse innerhalb der LHP, der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse, der Erstellung einer Gesamtkonzeption für die LHP bis hin zur Implementierung bzw. Weiterentwicklung des TCMS erwartet.
2.6 Steuerliche Beratung der LHP
Der Auftragnehmer soll die LHP bei der Beurteilung komplexer steuerrechtlicher Sachverhalte unterstützen. Zu dieser Aufgabe zählen die rechtliche Würdigung von spezifischen steuerlichen Fragestellungen, insb. aus folgenden Rechtsbereichen: Abgabenordnung, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, Gemeinnützigkeit (inkl. Spenden und Sponsoring), das Verfassen von Stellungnahmen, Gutachten und Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen zu einzelnen Sachverhalten und Fragestellungen in den zuvor genannten Steuerarten (in dringenden Fällen auch die Möglichkeit zur kurzfristigen Ausarbeitung von Stellungnahmen), die Teilnahme an Vor-Ort-Terminen in den Räumen der LHP zur Erörterung und Absprache komplexer steuerrechtlicher Fragestellungen, die Mithilfe bei der Identifizierung von BgA innerhalb der LHP, die laufende steuerliche Beratung der BgA, die proaktive Beratung zur steueroptimalen Gestaltung, z. B.: von Investitionsentscheidungen zur Nutzung von Vorsteuerpotentialen, von Zusammenschlüssen (Zweckverband, Organschaft u. a.), zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, die Identifizierung steuerlich relevanter Tätigkeiten der LHP, der proaktive Austausch über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht und deren Auswirkungen auf die LHP, ggfs. dabei eigene Erfahrungen aus anderen Kommunen mit einfließen lassen, die Beantragung verbindlicher Auskünfte bei der Finanzbehörde sowie das regelmäßige Übersenden eines Newsletters über aktuelle Steuerthemen.