1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot den Ausdruck aus dem Handelsregister, die Darstellung des Unternehmens, die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6) und die Eigenerklärung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 9) für jedes Mitglied gesondert abzugeben.
2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern
(Anlage 7) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) mit
seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses
Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen.
2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern
(Anlage 7) zu verwende. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der
Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu
erbringen.
2.c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (Anlage 6) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 sind insoweit vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder
sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter
www.had.de.
4. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.