Rahmenvertrag über die Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen und Software Assurance

Landwirtschaftliche Rentenbank

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen und Software Assurance einschließlich Dienstleistungen mit einem "Licensing Solution Partner" gemäß Microsoft-Konzernvertrag (Enterprise Agreement)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-10 Auftragsbekanntmachung
2023-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2022-LR-0007
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen und Software Assurance einschließlich Dienstleistungen mit einem "Licensing Solution Partner" gemäß Microsoft-Konzernvertrag (Enterprise Agreement)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landwirtschaftliche Rentenbank
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 80
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.rentenbank.de 🌏
E-Mail: conrad@hfk.de 📧
URL der Dokumente: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183c1d3a36c-71d7fba13da0fbf7 🌏
URL der Teilnahme: http://www.had.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-14 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 199-562511
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Rentenbank dem Microsoft-Select-Plus-Vertrag (Vertragsnummer 7492930) zur Beschaffung von Microsoft-Produktlizenzen für die Berechtigten Einrichtungen im Sinne des Microsoft Business- und Service-Vertrages ("MBSA", Vertragsnummer U5223585) über die Lizenzierung von Microsoft-Softwareprodukten zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Microsoft Ireland Operations Limited ("Microsoft") vom 07./11. Mai 2015, mit Registrierung vom 11. Juni 2015 beigetreten. Dieser Beitritt wurde durch Microsoft mit E-Mail vom 27. Juni 2015 bestätigt (Registrierungsformblatt für verbundene Unternehmen Nr. X20-11583). Der ursprünglich bis zum 31. Mai 2019 laufende Select-Plus-Vertrag zwischen dem BMI und Microsoft wurde mit Zusatzvereinbarung vom 15./20. März 2019 bis zum 31. Mai 2022 und durch weitere Zusatzvereinbarung vom 27./29. April 2022 bis zum 31. Mai 2025 verlängert.Die Rentenbank strebt nunmehr den Beitritt zu dem Konzernvertrag (Vertragsnummer 7360712), den die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, und Microsoft mit Wirkung zum 1. Juni 2021 unter dem MBSA geschlossen haben, an. Der Vertrieb von Microsoft-Produkten erfolgt über zertifizierte Handelspartner, sog. Microsoft Licensing Solution Partner ("LSP"), die Leistungen zu den Bedingungen des Konzernvertrages beziehen können. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen LSP, über den die Rentenbank auf Grundlage eines zu vergebenden Handelspartner-Rahmenvertrages Microsoft Produkte und Leistungen zu den Bedingungen des Konzernvertrages beziehen kann. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem
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Handelspartner-Rahmenvertrag.
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängert die Rentenbank die Software Assurance für mindestens eine der Lizenzen gemäß den Abschnitten 2 (Software Assurance hinsichtlich des Lizenzbestandes der Rentenbank nach EA-Plattformbeitritt und Neuerwerb von Einzellizenzen) oder 3 (Lizenzerwerb) der Leistungsbeschreibung (Anhang 1), verlängert sich die Laufzeit des Rahmenvertrages ohne weiteres Zutun der Parteien bis zum 31. Januar 2027.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31. Januar 2027, wenn die Rentenbank die Software Assurance für mindestens eine der Lizenzen gemäß den Abschnitten 2 (Software Assurance hinsichtlich des Lizenzbestandes der Rentenbank nach EA-Plattformbeitritt und Neuerwerb von Einzellizenzen) oder 3 (Lizenzerwerb) der
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Leistungsbeschreibung (Anhang 1) verlängert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Ausdrucks aus dem Handelsregister zu erbringen. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorzulegen. Mit dem Angebot ist ferner eine Darstellung des Unternehmens des Bieters mit Angabe zu Rechtsform, Unternehmens-/Konzernstruktur, bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und Tätigkeitsfeldern einzureichen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU)
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2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Anlage 10 einzureichen. Die Eigenerklärung ist für alle Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder vorzulegen.
Mit dem Angebot ist überdies die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 6 einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist die Auftraggeberin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen.
1. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zu erklären, dass er ein von Microsoft autorisierter "Licensing Solution Partner" ist.
2. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter ferner zu bestätigen, dass er über hinreichend qualifiziertes Personal verfügt, um die Kommunikation auf der Grundlage des Handelspartner-Rahmenvertrags vollständig in deutscher Sprache abzuwickeln.
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Mindeststandards:
zu 1.: Der Bieter muss ein von Microsoft autorisierter "Licensing Solution Partner" sein.
zu 2.: Der Bieter muss über hinreichend qualifiziertes Personal verfügen, um die Kommunikation auf der
Grundlage des Handelspartner-Rahmenvertrags vollständig in deutscher Sprache abzuwickeln.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rentenbank.de 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183c1d3a36c-71d7fba13da0fbf7 🌏
URL der Teilnahme: www.had.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot den Ausdruck aus dem Handelsregister, die Darstellung des Unternehmens, die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6) und die Eigenerklärung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 9) für jedes Mitglied gesondert abzugeben.
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2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern
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(Anlage 7) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) mit
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seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses
Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen.
2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern
(Anlage 7) zu verwende. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der
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Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu
erbringen.
2.c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
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von Ausschlussgründen (Anlage 6) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 sind insoweit vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder
sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.had.de.
4. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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§ 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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- Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2022/S 199-562511 (2022-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt a. M.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 015-036882
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 199-562511
ABl. S-Ausgabe: 15

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Rentenbank dem Microsoft-Select-Plus-Vertrag (Vertragsnummer 7492930) zur Beschaffung von Microsoft-Produktlizenzen für die Berechtigten Einrichtungen im Sinne des Microsoft Business- und Service-Vertrages ("MBSA", Vertragsnummer U5223585) über die Lizenzierung von Microsoft-Softwareprodukten zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Microsoft Ireland Operations Limited ("Microsoft") vom 07./11. Mai 2015, mit Registrierung vom 11. Juni 2015 beigetreten. Dieser Beitritt wurde durch Microsoft mit E-Mail vom 27. Juni 2015 bestätigt (Registrierungsformblatt für verbundene Unternehmen Nr. X20-11583). Der ursprünglich bis zum 31. Mai 2019 laufende Select-Plus-Vertrag zwischen dem BMI und Microsoft wurde mit Zusatzvereinbarung vom 15./20. März 2019 bis zum 31. Mai 2022 und durch weitere Zusatzvereinbarung vom 27./29. April 2022 bis zum 31. Mai 2025 verlängert.Die Rentenbank strebt nunmehr den Beitritt zu dem Konzernvertrag (Vertragsnummer 7360712), den die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, und Microsoft mit Wirkung zum 1. Juni 2021 unter dem MBSA geschlossen haben, an. Der Vertrieb von Microsoft-Produkten erfolgt über zertifizierte Handelspartner, sog. Microsoft Licensing Solution Partner ("LSP"), die Leistungen zu den Bedingungen des Konzernvertrages beziehen können. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen LSP, über den die Rentenbank auf Grundlage eines zu vergebenden Handelspartner-Rahmenvertrages Microsoft Produkte und Leistungen zu den Bedingungen des Konzernvertrages beziehen kann. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Handelspartner-Rahmenvertrag.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31. Januar 2027, wenn die Rentenbank die Software Assurance für mindestens eine der Lizenzen gemäß den Abschnitten 2 (Software Assurance hinsichtlich des Lizenzbestandes der Rentenbank nach EA-Plattformbeitritt und Neuerwerb von Einzellizenzen) oder 3 (Lizenzerwerb) der Leistungsbeschreibung (Anhang 1) verlängert.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-16 📅
Name: CANCOM GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. - Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2023/S 015-036882 (2023-01-17)