Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV). Für die anstehende Generalüberholung/Revision der Powerpacks der LINT54 Fahrzeugflotte, beabsichtigt die SWEG den Abschluss eines Rahmenvertrags. Der Auftragnehmer muss dafür über die fachlichen Kenntnisse verfügen und die Leistung entsprechend den Vorgaben aufgrund seiner Erfahrung erbringen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Referenznummer: 2022-10
Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Für die anstehende Generalüberholung/Revision der Powerpacks der LINT54 Fahrzeugflotte, beabsichtigt die SWEG den Abschluss eines Rahmenvertrags. Der Auftragnehmer muss dafür über die fachlichen Kenntnisse verfügen und die Leistung entsprechend den Vorgaben aufgrund seiner Erfahrung erbringen können.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Für die anstehende Generalüberholung/Revision der Powerpacks der LINT54 Fahrzeugflotte, beabsichtigt die SWEG den Abschluss eines Rahmenvertrags. Der Auftragnehmer muss dafür über die fachlichen Kenntnisse verfügen und die Leistung entsprechend den Vorgaben aufgrund seiner Erfahrung erbringen können.
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen;
6. sämtliche Kommunikation und Dokumentation während des Vergabeverfahrens, der Vertragslaufzeit und darüber hinaus muss ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen.
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen;
6. sämtliche Kommunikation und Dokumentation während des Vergabeverfahrens, der Vertragslaufzeit und darüber hinaus muss ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Für die anstehende Generalüberholung/Revision der Powerpacks der LINT54 Fahrzeugflotte, beabsichtigt die SWEG den Abschluss eines Rahmenvertrags. Der Auftragnehmer muss dafür über die fachlichen Kenntnisse verfügen und die Leistung entsprechend den Vorgaben aufgrund seiner Erfahrung erbringen können.
Für die anstehende Generalüberholung/Revision der Powerpacks der LINT54 Fahrzeugflotte, beabsichtigt die SWEG den Abschluss eines Rahmenvertrags. Der Auftragnehmer muss dafür über die fachlichen Kenntnisse verfügen und die Leistung entsprechend den Vorgaben aufgrund seiner Erfahrung erbringen können.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Generalüberholungen an Powerpacks / Dieselmotoren entsprechend dem Leistungsverzeichnis (Teil C_Anlage 1). Hierzu gehören die Demontage und Montage der Powerpacks zur Freilegung des Antriebsdiesels und dessen Überholung sowie die Instandsetzung beziehungsweise der Tausch definierter Komponenten. Grundsätzlich sind jeweils drei Powerpacks (1 Fahrzeug) gleichzeitig zu überholen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Generalüberholungen an Powerpacks / Dieselmotoren entsprechend dem Leistungsverzeichnis (Teil C_Anlage 1). Hierzu gehören die Demontage und Montage der Powerpacks zur Freilegung des Antriebsdiesels und dessen Überholung sowie die Instandsetzung beziehungsweise der Tausch definierter Komponenten. Grundsätzlich sind jeweils drei Powerpacks (1 Fahrzeug) gleichzeitig zu überholen.
Die Leistungen werden in jeweiligen Einzelverträgen näher spezifiziert.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens sowie in späteren Einzelabrufen zu ändern.
Dauer: 25 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: HzL Betriebswerkstatt Gammertingen Friedhofstraße 9/1 72501 Gammertingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Firmenpräsentation;
2. aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
3. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil A, Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als drei (3) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) in deutscher Sprache (gegebenenfalls Original und beglaubigte Übersetzung);
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angaben des Unternehmens zum Umsatz mit der Generalüberholung an Powerpacks in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (die Umsätze sind pro Geschäftsjahr anzugeben).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement. Falls vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifikate (ISO 9001 oder gleichwertig) vorzulegen;
2. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers. Falls vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 14001 oder gleichwertig) vorzulegen.
3. Nachweis der Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme pro Versicherungsfall 4. Angabe von drei (3) Referenzen mit Art und Umfang dieser Ausschreibung vergleichbarer Leistungen 5. Zur Reduzierung von Standzeiten garantiert der Bewerber einen Reparaturbeginn in der Werkstatt Gammertingen innerhalb von 24 Stunden nach schriftlicher Anzeige des Mangels durch den Auftraggeber. Ein entsprechendes Servicekonzept ist vorzulegen.
3. Nachweis der Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme pro Versicherungsfall 4. Angabe von drei (3) Referenzen mit Art und Umfang dieser Ausschreibung vergleichbarer Leistungen 5. Zur Reduzierung von Standzeiten garantiert der Bewerber einen Reparaturbeginn in der Werkstatt Gammertingen innerhalb von 24 Stunden nach schriftlicher Anzeige des Mangels durch den Auftraggeber. Ein entsprechendes Servicekonzept ist vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Rahmenvertragsentwurf.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen: 30 Tage rein netto, Lieferbedingungen: CIP, Gammertingen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt wurden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt wurden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmewettbewerb die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmewettbewerb die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-07-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen;
6. sämtliche Kommunikation und Dokumentation während des Vergabeverfahrens, der Vertragslaufzeit und darüber hinaus muss ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Vergabestelle über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Absatz 1 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 109-309345 (2022-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge