Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) für den Freistaat Sachsen
B6644”
Produkte/Dienstleistungen: Diagnostika📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) für den Freistaat Sachsen” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von insgesamt 12,5 Mio. Stück, optional weitere 2,5 Mio. Stück
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diagnostika📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Rahmenvertrag
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von insgesamt 12,5 Mio. Stück SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), optional weitere 2,5 Mio. Stück” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 4
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung gemäß Option
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Erhöhung der geschätzten Abnahme um weitere 2,5 Mio. Stück
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Diese Rahmenvereinbarung kommt mit der Zuschlagserteilung durch das Polizeiverwaltungsamt zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,...”
Zusätzliche Informationen
Diese Rahmenvereinbarung kommt mit der Zuschlagserteilung durch das Polizeiverwaltungsamt zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach dem Erreichen der geschätzten Abnahmemenge.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): siehe Leistungsbeschreibung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Rahmenvertrag und Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-07
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2022/S 026-065696 (2022-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postort: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Region: Leipzig🏙️
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 026-065696
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von insgesamt 12,5 Mio. Stück, optional weitere 2,5 Mio. Stück
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 VgV vollständig aufgehoben. Ende März 2022 bzw. bereits seit 4. März 2022 werden die aktuell...”
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 VgV vollständig aufgehoben. Ende März 2022 bzw. bereits seit 4. März 2022 werden die aktuell geltenden Regelungen im Freistaat Sachsen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelockert bzw. stark reduziert. Dies betrifft auch die derzeit geltende regelmäßige Testung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der Bedarf an zusätzlichen Selbsttests im Freistaat Sachsen ist daher nicht länger gegeben. Dieser Umstand war zu Beginn der Ausschreibung nicht abzusehen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 046-119315 (2022-03-02)