Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Medienversorgung Elektroenergie am Standort Jülich für 2023-2024
2022000338”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Medienversorgung Elektroenergie am Standort Jülich für 2023-2024”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Düren🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Elektroenergie 2023 und 2024 für den Standort Jülich
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-22
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Dienstsitz Bonn
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53170
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22899570📞
Fax: +49 228995783601 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 117-329514 (2022-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-03) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 117-329514
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvertrag über die Medienversorgung Elektroenergie am Standort Jülich für 2023-2024” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Gemäß § 63, Absatz 1, Nr. 3 VgV wird das Verfahren wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren...”
Gemäß § 63, Absatz 1, Nr. 3 VgV wird das Verfahren wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
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Quelle: OJS 2022/S 215-616853 (2022-11-03)