Auftragsbekanntmachung (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
Referenznummer: 110-2022-O-GWB
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Miete und Wartung von Druckern und Multifunktionsgeräten für alle Schulen der Stadt Bornheim” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 370 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ölspurbeseitigung auf dem Essener Stadtgebiet (Vergabebekanntmachung)
Kurze Beschreibung:
“Ölspurbeseitigung auf dem Essener Stadtgebiet”
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt für die Stadt Essen die Reinigung von Verkehrsflächen, welche durch gefährliche Stoffe (wie Öle, Kraftstoffe oder auch von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt für die Stadt Essen die Reinigung von Verkehrsflächen, welche durch gefährliche Stoffe (wie Öle, Kraftstoffe oder auch von gefährlichem Ladegut) verschmutzt wurden. Die ausgelaufenen, zum Teil auch wassergefährdenden Flüssigkeiten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem am besten geeigneten Reinigungsverfahren zu beseitigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
Nationale Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@zentraler-service.essen.de📧
Telefon: +49 201-8811410📞
Fax: +49 201-889111410 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYDVDA4M” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
Nationale Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@zentraler-service.essen.de📧
Telefon: +49 201-8811410📞
Fax: +49 201-889111410 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 007-016063 (2024-01-08)