Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Allgemeine Informationen über das Unternehmen (z. B. Firmenbroschüre, Zertifikate, Beschreibung der Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes),
b) Eigenerklärung über die Unternehmensstruktur in Bezug auf das Personal (grundsätzlich), d. h. festangestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, etc.
c) Eigenerklärung Kurzdarstellung (B-Kriterium):
Darstellung bzw. Nachweis des Bewerbers, dass er über ein entsprechendes Leistungsspektrum in der Markt-, Meinungs-, Politik- oder Sozialforschung sowie über Expertise bei Projekten mit öffentlichen Institutionen verfügt.
d) Eigenerklärung Expertise telefonische Befragungen (B-Kriterium):
Darstellung bzw. Nachweis des Bewerbers, dass er bezüglich der Durchführung telefonischen Befragungen über eine hohe Expertise verfügt. Dazu gehört der Nachweis bzw. die Beschreibung des Bewerbers, dass er eine hinreichend starke Stellung am deutschen Markt einnimmt, die es erlaubt, ausreichend viele Befragte schnell und unter strenger Einhaltung der vorgegebenen Regeln zur Befragtenauswahl zu rekrutieren.
e) Eigenerklärung Referenzen (B-Kriterium):
Nachweis von drei Referenzen aus den vergangenen drei Jahren (möglichst unter Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit, der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei der vergleichbare Leistungen (möglichst im vollen Umfang, ggf. auch teilweise) erbracht wurden*.
Der Bewerber hat die Vergleichbarkeit anhand folgender Punkte darzustellen
- Erfahrung in der empirischen Forschung. Das beinhaltet Beratung, Konzeption und Aufarbeitung von repräsentativen Bevölkerungsumfragen und qualitativen Erhebungen (z.B. Tiefeninterviews oder Focusgruppen-Interviews).
- Erfahrung bei mehrjährigen Projekten mit mehreren Erhebungswellen, die durch externe Auftraggeber wie Unternehmen oder Behörden beauftragt worden sind.
*) Bei der Nennung von Referenzen, die sich durch ein vormaliges Auftragsverhältnis mit der Deutschen Bundesbank begründen, wird nur höchstens eine Referenz anerkannt.
f) Eigenerklärung Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (B-Kriterium):
Nachweis bzw. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität. Solche sind beispielsweise der Einsatz eines Mehraugenprinzips bei wesentlichen Schritten in der Konzeption und Durchführung eines Auftrags, der Schutz der Daten vor Verlust oder dem Zugriff Dritter, ein Aus- und Fortbildungskonzept, die sorgfältige Schulung der Interviewer sowie die stichprobenartige Kontrolle von durchgeführten Telefon-Befragungs-Antworten auf Auffälligkeiten und Qualität.
g) Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt Angaben über Unteraufträge (namentliche Benennung der Subunternehmen sowie Angabe der jeweiligen Teilleistung und Angabe von mindestens einer Referenz, welche die Erfahrung des Subunternehmers auf dem Gebiet der Image- und Meinungsforschung zeigt.)
Der Subunternehmer darf mit Ausnahme von Interviewern keine weiteren Subunternehmer beschäftigen. Die Konzeption, Projektüberwachung und Evaluation des Konzepts muss durch den Auftragnehmer selbst erfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern.