Rahmenvertrag über Erbringung aktuarielle Leistungen

AOK-Bundesverband GbR

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband sowie den AOKs Bayern, Hessen und Niedersachsen an den Auftragnehmer zur Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs. 1, 2, 4 und 6 -, Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V sowie weitere vergleichbare Angebotsoptionen.
Das AOK-System ist mit über 27 Millionen Versicherten die größte Versichertengemeinschaft im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Der AOK-Bundesverband ist Interessenverband und ein leistungsstarker, innovativer Dienstleister für das AOK-System bundesweit. Das AOK-System umfasst elf selbständige AOKs.
Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Krankenversicherern in den letzten Jahren die Möglichkeit erweitert, ihren Versicherten bzw. Mitgliedern verschiedene optionale Leistungen anzubieten. Hierzu zählen zum Beispiel Bonus- und Prämienangebote sowie Wahltarife. Der AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Tarif-/ Produktentwicklung. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie auf eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit abzielen und den Wunsch der Versicherten nach mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiraum bedienen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-08 Auftragsbekanntmachung
2022-08-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungsmathematik
Referenznummer: 2022-02-15-MEH-SPE
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband sowie den AOKs Bayern, Hessen und Niedersachsen an den Auftragnehmer zur Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs. 1, 2, 4 und 6 -, Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V sowie weitere vergleichbare Angebotsoptionen. Das AOK-System ist mit über 27 Millionen Versicherten die größte Versichertengemeinschaft im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Der AOK-Bundesverband ist Interessenverband und ein leistungsstarker, innovativer Dienstleister für das AOK-System bundesweit. Das AOK-System umfasst elf selbständige AOKs. Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Krankenversicherern in den letzten Jahren die Möglichkeit erweitert, ihren Versicherten bzw. Mitgliedern verschiedene optionale Leistungen anzubieten. Hierzu zählen zum Beispiel Bonus- und Prämienangebote sowie Wahltarife. Der AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Tarif-/ Produktentwicklung. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie auf eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit abzielen und den Wunsch der Versicherten nach mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiraum bedienen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungsmathematik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKRS07/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKRS07 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-076074
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen. b) Als Höchstwert (Maximalabnahme) wird folgender Betrag festgelegt: 354.960 EUR.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband sowie den AOKs Bayern, Hessen und Niedersachsen an den Auftragnehmer zur Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs. 1, 2, 4 und 6 -, Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V sowie weitere vergleichbare Angebotsoptionen.
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Das AOK-System ist mit über 27 Millionen Versicherten die größte Versichertengemeinschaft im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Der AOK-Bundesverband ist Interessenverband und ein leistungsstarker, innovativer Dienstleister für das AOK-System bundesweit. Das AOK-System umfasst elf selbständige AOKs.
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Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Krankenversicherern in den letzten Jahren die Möglichkeit erweitert, ihren Versicherten bzw. Mitgliedern verschiedene optionale Leistungen anzubieten. Hierzu zählen zum Beispiel Bonus- und Prämienangebote sowie Wahltarife. Der AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Tarif-/ Produktentwicklung. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie auf eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit abzielen und den Wunsch der Versicherten nach mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiraum bedienen.
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Geschätzter Gesamtwert: 295 800 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Seit dem 01.01.2007 haben die gesetzlichen Krankenversicherer die Möglichkeit, ihren freiwillig- und pflichtversicherten Mitgliedern Wahltarife anzubieten. AOKs haben in ihrem Produktportfolio u.a. folgende Wahltarife im Angebot:
- Selbstbehalttarife (§ 53 Abs. 1 SGB V): Mitglieder, die einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen (Selbstbehalt), erhalten eine Prämie.
- Krankengeld-Wahltarif mit 2 Tarifausprägungen auf Basis des § 53 Abs. 6 SGB V.
Die Aufwendungen für jeden Wahltarif müssen aus Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus diesen Wahltarifen auf Dauer finanziert werden. Die Krankenkassen haben darüber der zuständigen Aufsichtsbehörde regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, Rechenschaft abzulegen. Sie haben hierzu ein versicherungsmathematisches Gutachten über die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen, die der Berechnung der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen der Wahltarife zugrunde liegen (§ 53 Abs. 9 SGB V), vorzulegen.
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2.2. Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V
Daneben haben AOKs in ihrem Produktportfolio Bonus- und Prämienangebote nach § 65a Abs. 1 und Abs. 1a SGB V, welche Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten setzen und Bonifizierungen in Form von Sach- und Geldprämien vorsehen. Die Aufwendungen für Maßnahmen nach § 65a Abs. 1a SGB V müssen mittelfristig aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, finanziert werden (§ 65a Abs. 3 SGB V). Die Krankenkassen haben regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, über diese Einsparungen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Rechenschaft abzulegen.
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Neben den reinen Wahltarif- und Bonus-/Prämienangeboten gibt es auch Kombinationsprodukte (z.B. Bonus-Wahltarife), welche Elemente aus § 53 Abs. 1 SGB V und § 65a SGB V enthalten. Des Weiteren sind Produktangebote auf Basis anderer Rechtsgrundlagen möglich.
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Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstwert (Maximalabnahme) wird folgender Betrag festgelegt: 354.960 EUR.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
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- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Das Unternehmen verfügt über eine aktuell bestehende, angemessene, gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen, durch die Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden (inklusive Schäden, die auf Verletzung daten-schutzrechtlicher Vorschriften beruhen) hinreichend abgedeckt sind.
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Sofern und soweit keine entsprechende Versicherung besteht, erklärt das Unternehmen, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen
Vorlage von mindestens einer mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzleistung, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde über Aufträge, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Es können mehrere Referenzen eingereicht wer-den.
2) Kurze Unternehmensdarstellung gemäß Ziffer 3.2 der Anlage A1
3) Nachweis über Mitgliedschaft in einer Aktuarvereinigung gemäß Ziffer 3.3 der Anlage A1
4) Benennung des Aktuars
5) Vorlage von Bescheinigungen/Zeugnisse in Kopie über die abgeschlossene Ausbildung zum Aktuar gemäß Ziffer 3.5 der Anlage A1
6) Darstellung der fachlichen Qualifikationen des Aktuars und der weiteren Mitarbeiter
Bitte stellen Sie die fachlichen Kenntnisse sowie die berufliche Befähigung und Erfahrung des Aktuars sowie der weiteren für die Auftragsausführung benannten Personen durch Vorlage von Kurzlebensläufen dar. Dabei sind folgende detaillierte Angaben zu erbringen:
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a) Aktuar:
Tiefergehende Kenntnisse zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie zu den GKV-spezifischen Rahmenbedingungen, Vorschriften und Regelungen insbesondere für Bonusangebote und Wahltarife, die anhand praktischer Erfahrungen in Projekten (insbesondere zu Prämienkalkulation, Kostenanalyse und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Produktgestaltung) erlangt wurden.
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b) Kernteam:
b.1) Abgeschlossene Ausbildung zum Aktuar oder sonstige vergleichbare, z.B. durch z.B. durch ein Studium oder einschlägige Berufserfahrung erworbene Fachkenntnisse.
b.2) Tiefergehende Kenntnisse zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie zu den GKV-spezifischen Rahmenbedingungen, Vorschriften und Regelungen insbesondere für Wahltarife und Bonusangebote, die anhand praktischer Erfahrungen in Projekten (insbesondere zu Prämienkalkulation, Kostenanalyse, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Produktgestaltung) erlangt wurden.
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8) Benennung weiterer für die Auftragsausführung vorgesehener Personen gemäß Ziffer 3.6 der Anlage A1
9) Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache.
10) Sicherstellung der örtlichen Präsenz gemäß Ziff. 3.9 der Anlage A1
Mindeststandards:
zu 1 Referenzen: Es ist mindestens eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz vorzulegen.
zu 3 Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Aktuarvereinigung
zu 4 Benennung des Aktuars
zu 5 Vorlage von Bescheinigung/Zeugnisses über eine abgeschlossene Aktuarausbildung
zu 9) Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache mind. Level C1
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: 1. Mitgliedschaft des Bieters in einer Aktuarvereinigung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKRS07/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRS07

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2022/S 030-076074 (2022-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA:2022-02-08-MEH-SPE
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 164-466707
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 030-076074
ABl. S-Ausgabe: 164

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise und Prozessqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Inhalte und Darstellung der zu erwartenden Leistungen
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-26 📅
Name: Stefan Bause
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6Y2Y
Quelle: OJS 2022/S 164-466707 (2022-08-23)