Beschreibung der Beschaffung
F&W sucht Projektsteuerer für die Unterstützung der hauseigenen Projektleitung in allen Projektstufen und Handlungsbereichen individuell auf das jeweilige Projekt bezogen. Inhaltlich soll sich die Projektsteuerung orientieren an den Leitfäden der AHO "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Heft 9 sowie bei Bedarf an die "Ergänzenden Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft", Heft 19 - Bezugsnachweise hierzu siehe weiter unten.
Der Projektsteuerer soll zusammen mit dem Gesamtprojektleiter von F&W das jeweilige Projekt verantwortlich
steuern und leiten. Gesucht werden deshalb erfahrene Persönlichkeiten mit ausgewiesener Expertise.
Derzeit befinden sich etwa zwei Dutzend Neubauprojekte in Größen von 10 bis zu 350 Wohneinheiten in sehr unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Diese Projekte sollen in den nächsten drei bis vier Jahren realisiert werden. Darüber hinaus sind - wie oben beschrieben - eine große Anzahl Bestandsgebäude in erheblichem Umfang zu modernisieren. Gleichzeitig akquiriert F&W ständig weitere Grundstücke, um Ihrer Verpflichtung gegenüber den Menschen gerecht zu werden, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
F&W hat mit einer größeren Anzahl von qualifizierten Architekturbüros Rahmenverträge über Generalplanerleistungen abgeschlossen. Hierfür werden häufiger auch alle Planungsleistungen bis hin zur Freianlagenplanung aus einer Hand erbracht, weswegen in einem solchen Fall die typischen
Generalplanerleistungen (einschl. der Koordinationsaufgaben des Generalplaners) auch nicht Gegenstand der hiesigen Projektsteuerung sind. Beauftragt werden jeweils alle (oder im Einzelfall vielleicht auch nur einige) der für das Projekt erforderlichen Steuerungsleistungen.
Grundlage des Leistungsumfangs und der Vergütung der Projektsteuerung ist die Leistungs- und Honorarordnung im Projektmanagement ("Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft
- Standards für Leistungen und Vergütung", 5. Auflage - Stand: März 2020, erarbeitet von der AHO-
Fachkommission 'Projektsteuerung/Projektmanagement'", Heft Nr. 9 der AHO Schriftenreihe) sowie bei Bedarf die "Ergänzenden Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft", 2. Auflage, Stand: Januar 2018, Heft Nr. 19 der AHO Schriftenreihe - zu beziehen jeweils durch die Reguvis Fachmedien GmbH.
Es sollen bis zu zehn Rahmenverträge mit einer Laufzeit von 48 Monaten abgeschlossen werden.
Das gesamte Spektrum der oben umrissenen Aufgaben kann Gegenstand der hier ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen sein.
Der Umfang der aus den geplanten Rahmenverträgen abzurufenden Steuerungsleistungen wird abhängig von der großen Unterschiedlichkeit der Projekte stark schwanken zwischen zeitlich sehr begrenzten Aufgabenstellungen einerseits und sehr umfassenden und langwierigen andererseits.
Die Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt mittels eines konkreten und anspruchsvollen Neubauvorhabens. Die Beauftragung der Projektsteuerung für dieses Bauvorhabens stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d. h. F&W beabsichtigt, dass der Bestbietende unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag - je nach aktuellem Bedarf sowie dem Ergebnis der Verhandlungen - mit der Projektsteuerung des Bauvorhabens beauftragt wird. Die übrigen Bieter, die mit ihrem Angebot für die Projektsteuerung des Neubauvorhabens ebenfalls überzeugen konnten, werden - wie der hier Erstplatzierte - auch Rahmenvereinbarungspartner und erhalten damit die Gelegenheit, bei einem der folgenden Abrufe mit anderen Projektsteuerungen der F&W beauftragt zu werden.
Die Vergabe der weiteren Projekte während der Vertragslaufzeit ("Abruf") ist wie folgt geplant: Bei der Vergabe der Einzelaufträge wird F&W als Zuschlagskriterien die Höhe des Honorars - angelehnt an die AHO ("Projektmanagementleistungen in der Bau und Immobilienwirtschaft") - mit der stärksten Gewichtung (30 bis 50 %), das Organisationskonzept und die Qualifikation des Projektsteuerers und ggfs. seines Teams sowie erste Ideenskizzen zur Herangehensweise oder Projektorganisation und ggfs. der verbindlichen Projekttermine mit einer mittleren bis schwächeren Gewichtung (jeweils 10 bis 30 %) vorsehen. Für den Abruf legt F&W kurze Projektbeschreibungen bzw. andere Vorgaben zu den Projektzielen und ggfs. weitere Vergabeunterlagen für das zu steuernde Objekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert alle oder ausgewählte Projektsteuerer - ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden - auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag einzureichen. Die Modalitäten der finalen Angebotsabgabe werden von F & W in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der Rahmenvereinbarungspartner und der Geheimwettbewerb sowie zugleich gewährleistet ist, dass die Angebote nicht vor dem Ablauf der festgelegten Einreichungsfrist geöffnet werden.
Bezüglich von Aufgaben mit einem nur geringen Umfang behält sich F&W vor, diese "freihändig" im Wege eines Direktauftrags - ggfs. unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen - an Rahmenvertragspartner zu vergeben. Dabei ist allerdings beabsichtigt, regelmäßig unter den Rahmenvertragspartnern mit dem Ziel zu wechseln, dass diese nach Möglichkeit und Qualifikation gleichmäßig beauftragt werden.
Zu Ziff. II.1.5 und Ziff. II.2.6: Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der insgesamt zu vergebenden Leistungen sind nur schwer prognostizierbar. F&W wird in den kommenden Jahren für zahlreiche Neu- und Umbauprojekte externe Projektsteuerungsleistungen benötigen. Das Gesamtvolumen der geplanten Honorare wird in den vier Jahren der Vertragslaufzeit etwa 15 Mio. Euro betragen.