Gegenstand der Ausschreibung sind Ultratiefkühlschränke wasser- und luftgekühlt (Betriebstemperatur: -80°C) mit Isoliertür, Kompressor unten, steckerfertig. Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird. Gegenstand der Ausschreibung sind ferner steckerfertige Ultratiefkühltruhen (Betriebstemperatur: -80°C). Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: VgV_2022-086
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Ultratiefkühlschränke wasser- und luftgekühlt (Betriebstemperatur: -80°C) mit Isoliertür, Kompressor unten, steckerfertig. Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Gegenstand der Ausschreibung sind ferner steckerfertige Ultratiefkühltruhen (Betriebstemperatur: -80°C). Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Gegenstand der Ausschreibung sind Ultratiefkühlschränke wasser- und luftgekühlt (Betriebstemperatur: -80°C) mit Isoliertür, Kompressor unten, steckerfertig. Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Gegenstand der Ausschreibung sind ferner steckerfertige Ultratiefkühltruhen (Betriebstemperatur: -80°C). Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-653320
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Ultratiefkühlschränke wasser- und luftgekühlt (Betriebstemperatur: -80°C) mit Isoliertür, Kompressor unten, steckerfertig. Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Gegenstand der Ausschreibung sind Ultratiefkühlschränke wasser- und luftgekühlt (Betriebstemperatur: -80°C) mit Isoliertür, Kompressor unten, steckerfertig. Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Gegenstand der Ausschreibung sind ferner steckerfertige Ultratiefkühltruhen (Betriebstemperatur: -80°C). Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Gegenstand der Ausschreibung sind ferner steckerfertige Ultratiefkühltruhen (Betriebstemperatur: -80°C). Das Gerät muss mit einem Störmeldeausgang als potentialfreien Wechselkontakt ausgeführt werden (Ausgabe einer Störmeldung nach Ausfall der Spannungsversorgung). Der Störmeldekontakt muss sicherstellen, dass jeder Stromausfall und jede Soll-Temperaturabweichung (>5 K) erkannt wird.
Bezeichnung des Loses: Ultratiefkühlschränke wassergekühlt
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.01.2027. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei (3) Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.01.2027. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei (3) Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Bezeichnung des Loses: Ultratiefkühlschränke luftgekühlt
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2: Ultratiefkühlschränke luftgekühlt: 50 Stück
Bezeichnung des Loses: Ultratiefkühltruhen luftgekühlt
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Ultratiefkühltruhen luftgekühlt: 30 Stück
Racks: 360 Stück
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 5 Jahren abgegeben werden. Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
Referenzen: Es müssen mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 5 Jahren abgegeben werden. Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber
(2) Art der Leistung
(3) Volumen (Stückzahl oder Euro)
(4) Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Artikel 5k
Formblatt Eignung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Die Zahlung erfolgt nach Abnahme und nach Vorlage einer spezifizierten Rechnung innerhalb von 30 Tagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2022/S 228-653320 (2022-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Los 1: Ultratiefkühlschränke wassergekühlt: 50 Stück / 1. Abruf: 5 Stück Racks: 700 Stück Anzahl insgesamt über die Laufzeit von 4 Jahren. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 1: Ultratiefkühlschränke wassergekühlt: 50 Stück / 1. Abruf: 5 Stück Racks: 700 Stück Anzahl insgesamt über die Laufzeit von 4 Jahren. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 2: Ultratiefkühlschränke luftgekühlt: 50 Stück Racks: 700 Stück Anzahl insgesamt über die Laufzeit von 4 Jahren. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 2: Ultratiefkühlschränke luftgekühlt: 50 Stück Racks: 700 Stück Anzahl insgesamt über die Laufzeit von 4 Jahren. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 3: Ultratiefkühltruhen luftgekühlt: 30 Stück Racks: 360 Stück Anzahl insgesamt über die Laufzeit von 4 Jahren. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 3: Ultratiefkühltruhen luftgekühlt: 30 Stück Racks: 360 Stück Anzahl insgesamt über die Laufzeit von 4 Jahren. Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-31 📅
Name: OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co.KG
Postanschrift: Robert-Hooke-Strasse 8
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421/17599-322📞
E-Mail: ausschreibung@omnilab.de📧
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH
Postanschrift: Peter-Henlein-Straße 2
Postort: Wesseling-Berzdorf
Postleitzahl: 50389
Telefon: +49 2232/418-0📞
E-Mail: vergabe@eppendorf.de📧
Land: Rhein-Erft-Kreis🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
5
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.