Beschreibung der Beschaffung
Nach Auftragserteilung werden in einem gemeinsamen Arbeitstreffen zwischen AG und AN die Themen für die ersten Videobeiträge festgelegt. Insgesamt sind drei Arbeitstreffen, die alle im Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn stattfinden und jeweils circa 2 bis 2,5 Stunden dauern, vorgesehen. Die genauen Termine werden zwischen AG und AN festgelegt und finden zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 statt. Dabei erfolgt der erste Termin (Auftakttreffen/Workshop) ca. vier Wochen nach Zuschlagserteilung, der zweite Termin (Zwischentreffen: Rückblick und Planung der weiteren Videos) ca. Ende 2023 und der dritte Termin (Abschlusstreffen) ca. Ende 2024 im BIBB in Bonn.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungen sowie das jeweilige Intervall der Rücksprachen mit dem AG je Video-Clip oder Video-Clip-Serie besteht aus regelmäßigen Videokonferenzen (per WebEx) sowie schriftlichen Absprachen per E-Mail (mind. zwei Korrekturschleifen pro Videoauftrag). Je notwendiger Anpassungsarbeit erhöht sich die Rücksprache mit dem AG um jeweils mind. einer Korrekturschleife.
Filmkonzepte und Storyboards
Zu jedem Videobeitrag ist dem Auftraggeber bei Abruf ein detailliertes Umsetzungskonzept im Umfang von 2 bis 4 Seiten (Word-Datei, DIN A4, Arial 11 pt, 1,5-zeilig) und ein detailliertes Storyboard vorzulegen. Zudem ist ein dazugehöriger Kosten- und Zeitplan (unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit) zu erarbeiten. Neben den geplanten Inhalten des Videobeitrags sind hier die vorgesehenen Medienformate zu benennen. Eingesetzt werden können beispielsweise Realfilmsequenzen, animierte Strecken, Interviews, An- und Abmoderationen, Greenscreen-Aufnahmen und Erklärvideo-Sequenzen. Das Konzept wird vom Auftraggeber -nach Umsetzung eventueller Feedbackschleifen -abgenommen.
Vertonung und Musik
Der Sprecher/die Sprecherin ist in Absprache mit dem AG zu bestimmen. Es soll sich um eine Stimme handeln, die zielgruppengerechten Inhalte weitestgehend sachlich, informativ, aber auch animierend, aktivierend und inspirierend vermittelt. Der finale Sprechertext ist sowohl mit dem AG abzustimmen als auch mitsamt der restlichen Transkription (O-Töne der sprechenden Personen etc.) dem AG zur Verfügung zu stellen. Die zu liefernde Textdatei bildet die Grundlage für die Untertitelung der Videos.
Der AN übernimmt für den AG die Recherche und Lizenzierung von Musik und sonstigen Tönen, die in den Videos verwendet werden könnten und stimmt diese mit dem AG ab. Die Kosten für Musik etc. sind in den Kosten mit inbegriffen und sind in der Kostenplanung entsprechend zu kalkulieren und anzugeben. Die Lizenzierung erfolgt im Namen des AG. Die Lizenzkosten werden innerhalb des Rahmenvertrags abgegolten.
Gestalterische Vorgaben
Im Rahmen der adressatengerechten Gestaltung der Videos ist darauf zu achten, dass schwierige, komplexe oder abstrakte Sachverhalte möglichst einfach (knapp, klar, präzise) formuliert werden, spezielle Fachbegriffe weitestgehend vermieden, zumindest aber erläutert werden und zentrale Aussagen durch Hervorhebung bzw. Visualisierung nutzerfreundlich aufbereitet werden (Abbildungen, Grafiken, Interviews, Fotos, Kernsätze u. ä.).
Produktion und Postproduktion
Nach abschließender Freigabe des Umsetzungs- bzw. Videokonzeptes und des Storyboards, der vorgesehenen Tonspur etc. durch den AG ist die Produktion des jeweiligen Video-Clips oder der Video-Clip Serien laut vorhergehenden abgenommen Zeit- und Kostenplan durch den AG im abgesprochenen Zeitrahmen zu beginnen. Eventuelle notwendige externe Kontaktaufnahmen, Terminabstimmungen mit Externen, Video- und Fotoaufnahmen, Recherche und Beauftragung von geeigneten Sprecher/-innen, Recherche, Einkauf, Lizenzierung und Übertragung der Lizenzrecht von Musik und Ton sowie notwendigem zusätzlichen Bildmaterial, Videoschnitt, Animation, Post-Produktion sind Teil der Leistung dieses Rahmenvertrags und durch eine Auflistung der Kosten von Einzelleistungen darzulegen. Der AN übernimmt eine Selektion und Vorauswahl der Videosequenzen.
Format und Stil
Die Videos sind standardmäßig im mp4-Format einzureichen. Daneben sind die Videos im für die jeweiligen Veröffentlichungs- bzw. Social-Media-Kanäle kompatiblen Format aufzubereiten und einzureichen. Die Komprimierung und weitergehende Aufbereitung der Videos für das Internet sind ebenfalls Bestandteil dieses Auftrags. Die Videos sind (je nach Veröffentlichungskanal) in Full HD (1080p, 1920 × 1080 bei 60 fps; 16x9) einzureichen. Die einzelnen Rohdateien bzw. Schnitt-Dateien sind dem AG in einem geeigneten Format zur Verfügung zu stellen und es steht dem AG frei, diese im Rahmen des Vorhabens zu bearbeiten und weiter zu verwenden. Alle Videos folgen dem Corporate Design des Auftraggebers. Ein entsprechender Styleguide mit allen zu befolgenden Anforderungen (inkl. Bildsprache, Tonalität, gendergerechte Sprache etc.) wird dem AN rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Ein Briefing zum Styleguide erfolgt beim ersten Auftakttreffen.