Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ich/wir erkläre(n), dass das mit uns zusammenarbeitende Labor gültig nach DIN EN ISO/ IEC 17025 akkreditiert ist.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein zeitlich gültiges Zertifikat vor Leistungsbeginn vorlegen.
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
- dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweiseüber die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
- dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl an beruflich exponierte Personen Kategorie B verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das strahlenexponierte, zur Leistungserbringung vorgesehene Personal der Kategorie A vor Leistungsbeginn benennen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G41 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr gem. G41 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G41 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G41 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G 1.1 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung für Arbeiten mit mineralischen Staub, Teil 1 silikogener Staub gem. G1.1 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.1 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.1 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.2 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung für Arbeiten mit mineralischen Staub, Teil 2 asbestfaserhaltiger Staub gem. G1.2 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.2 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.2 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.3 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung für Arbeiten mit mineralischen Staub Teil 3, künstlicher mineralischer Faser gem. G1.3 vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.3 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G1.3 auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir ein Computerprogramm zur Gefahrenstoffverwaltung, - management,- Kataster im Einsatz habe(n) und breits Erfarungen im EInsatz sammeln konnten.
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.