transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach drei Jahren)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge Schachtgerüste
22FEA57364
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option...”
Kurze Beschreibung
transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach drei Jahren)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option...”
Beschreibung der Beschaffung
Transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach drei Jahren) bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Schachtgerüste werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht. Somit können auch regionale Anbieter einen Rahmenvertrag erhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-15 📅
Datum des Endes: 2027-05-14 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 200 Schachtgerüste. Diese Menge...”
Zusätzliche Informationen
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 200 Schachtgerüste. Diese Menge ist gleichzeitig die garantierte Mindestabnahmemenge.
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 400 Aufzugsanlagen. Es handelt sich bei diesem Wert um eine festgelegte Höchstmenge und nicht um Mindestabnahmemengen, das bedeutet, dass hierfür kein Anspruch auf Vergütung besteht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 50 Schachtgerüste pro Jahr, maximal 100 Stück pro Jahr abzunehmen. Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Summe, der aus allen geschlossenen Rahmenverträgen zu erwartenden Abrufe und können sich zwischen den Jahresscheiben verschieben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vollständig ausgefüllte Angebotserklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(A) Weisen Sie ein Qualitätsmanagementsystem nach.
(B) Referenzen: Nennen Sie mind. 5 Referenzanlagen. Beschreiben Sie die ausgeführten Leistungen in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(A) Weisen Sie ein Qualitätsmanagementsystem nach.
(B) Referenzen: Nennen Sie mind. 5 Referenzanlagen. Beschreiben Sie die ausgeführten Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefonnummer, Leistungsumfang, Montageort, Auftragswert). Erwartet werden nachweisliche Erfahrungen in der Herstellung von Aufzugsschachtgerüsten im Verkehrsbereich.
(C) Weisen Sie Ihre Klassifizierung gemäß DIN EN 1090 nach, erwartet wird mindestens Klasse EXC 2 (gilt ausdrücklich auch für Sub-Unternehmer).
(D) Bestätigen Sie, dass Ihnen die im Lastenheft aufgeführten Vorschriften bekannt sind und diese eingehalten werden. (Eigenerklärung zwingend erforderlich). Der Auftraggeber behält sich eine spätere Prüfung vor.
(E) Benennen Sie Ihre Fertigungs- und Montagekapazität in Stück pro Monat und pro Jahr. Erklären Sie, dass Sie die Kapazität für 4 parallele und gleichzeitige Montagen am Einbauort (also in der Regel auch mit mindestens vier Montageteams) für die DB AG haben.
(F) Bitte benennen Sie das zum Einsatz kommende Fassadensystem, weisen Sie dessen bauaufsichtliche Zulassung nach. Die bauaufsichtliche Zulassung ist zwingend erforderlich.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unter-lagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.24) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto des Schachtgerüstes bzw. deren Einzelabschnitte oder Einzelkomponenten einschließlich der wesentlichen Einbauteile (z.B. Halteleisten, Verglasungen, Sandwichelemente, Lüftungselemente) der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auftrag angefertigt und bereitgestellt wurden.
50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.24) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme
20 % Nach Montage, mängelfreier Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es besteht Koordinationspflicht mit anderen am Bau beteiligten Firmen und Planungsbüros.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-10
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 223-638168 (2022-11-15)
Ergänzende Angaben (2022-12-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 223-638168
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 10.01.2023
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 17.01.2023
Ortszeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 10.01.2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:” Neuer Wert
Text:
“Tag: 17.01.2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Text
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Text
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 248-722643 (2022-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-30) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 223-638168
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenverträge Schachtgerüste
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-17 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 127-403694 (2023-06-30)