Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, der Windenergie in Bayern neuen Schwung zu verleihen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat aus diesem Grund Ende 2019 die Windenergieoffensive AUFWIND ausgerufen. Kern der Windenergieoffensive lag dabei in der Beauftragung von „Regionalen Windkümmerern“ – kurz Windkümmerer – für Kommunen. Konkret wurden im Rahmen des Programms „Regionale Windkümmerer“ in Bayern sieben Regionale Windkümmerer1 – einer pro Regierungsbezirk – mit dem Ziel beauftragt, ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Windprojekts intensiv zu beraten und zu unterstützen. Mit Hilfe dieser professionellen Beratung wurden vorhandene Flächenpotenziale analysiert und gesichert, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und Konflikte moderiert. Darüber hinaus profitierten die kommunalen Entscheidungsträger von dem Windkümmerer als neutralen Ansprechpartner und Berater, der Rückhalt gibt und dabei unterstützt, die Möglichkeiten für Windenergie in der Kommune aufzuzeigen sowie zu realisieren. Die „Regionalen Windkümmerer“ als Kernstück der Windenergieoffensive arbeiten seit zwei Jahren sehr erfolgreich. Die Windenergie ist bei den Kommunen und der Bevölkerung wieder präsent. Die Windkümmerer haben sogar bundesweite Aufmerksamkeit erhalten, ein ähnliches Projekt ist in Deutschland nicht bekannt. An diesen Erfolgen soll das Folgeprojekt „Windkümmerer 2.0“ anknüpfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2022000628
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, der Windenergie in Bayern neuen Schwung zu verleihen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat aus diesem Grund Ende 2019 die Windenergieoffensive AUFWIND ausgerufen. Kern der Windenergieoffensive lag dabei in der Beauftragung von „Regionalen Windkümmerern“ – kurz Windkümmerer – für Kommunen.
Konkret wurden im Rahmen des Programms „Regionale Windkümmerer“ in Bayern sieben Regionale Windkümmerer1 – einer pro Regierungsbezirk – mit dem Ziel beauftragt, ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Windprojekts intensiv zu beraten und zu unterstützen. Mit Hilfe dieser professionellen Beratung wurden vorhandene Flächenpotenziale analysiert und gesichert, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und Konflikte moderiert. Darüber hinaus profitierten die kommunalen Entscheidungsträger von dem Windkümmerer als neutralen Ansprechpartner und Berater, der Rückhalt gibt und dabei unterstützt, die Möglichkeiten für Windenergie in der Kommune aufzuzeigen sowie zu realisieren.
Die „Regionalen Windkümmerer“ als Kernstück der Windenergieoffensive arbeiten seit zwei Jahren sehr erfolgreich. Die Windenergie ist bei den Kommunen und der Bevölkerung wieder präsent. Die Windkümmerer haben sogar bundesweite Aufmerksamkeit erhalten, ein ähnliches Projekt ist in Deutschland nicht bekannt. An diesen Erfolgen soll das Folgeprojekt „Windkümmerer 2.0“ anknüpfen.
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, der Windenergie in Bayern neuen Schwung zu verleihen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat aus diesem Grund Ende 2019 die Windenergieoffensive AUFWIND ausgerufen. Kern der Windenergieoffensive lag dabei in der Beauftragung von „Regionalen Windkümmerern“ – kurz Windkümmerer – für Kommunen.
Konkret wurden im Rahmen des Programms „Regionale Windkümmerer“ in Bayern sieben Regionale Windkümmerer1 – einer pro Regierungsbezirk – mit dem Ziel beauftragt, ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Windprojekts intensiv zu beraten und zu unterstützen. Mit Hilfe dieser professionellen Beratung wurden vorhandene Flächenpotenziale analysiert und gesichert, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und Konflikte moderiert. Darüber hinaus profitierten die kommunalen Entscheidungsträger von dem Windkümmerer als neutralen Ansprechpartner und Berater, der Rückhalt gibt und dabei unterstützt, die Möglichkeiten für Windenergie in der Kommune aufzuzeigen sowie zu realisieren.
Die „Regionalen Windkümmerer“ als Kernstück der Windenergieoffensive arbeiten seit zwei Jahren sehr erfolgreich. Die Windenergie ist bei den Kommunen und der Bevölkerung wieder präsent. Die Windkümmerer haben sogar bundesweite Aufmerksamkeit erhalten, ein ähnliches Projekt ist in Deutschland nicht bekannt. An diesen Erfolgen soll das Folgeprojekt „Windkümmerer 2.0“ anknüpfen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-17 📅
Datum des Beginns: 2023-01-31 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 200-569240
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, der Windenergie in Bayern neuen Schwung zu verleihen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat aus diesem Grund Ende 2019 die Windenergieoffensive AUFWIND ausgerufen. Kern der Windenergieoffensive lag dabei in der Beauftragung von „Regionalen Windkümmerern“ – kurz Windkümmerer – für Kommunen.
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, der Windenergie in Bayern neuen Schwung zu verleihen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat aus diesem Grund Ende 2019 die Windenergieoffensive AUFWIND ausgerufen. Kern der Windenergieoffensive lag dabei in der Beauftragung von „Regionalen Windkümmerern“ – kurz Windkümmerer – für Kommunen.
Konkret wurden im Rahmen des Programms „Regionale Windkümmerer“ in Bayern sieben Regionale Windkümmerer1 – einer pro Regierungsbezirk – mit dem Ziel beauftragt, ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Windprojekts intensiv zu beraten und zu unterstützen. Mit Hilfe dieser professionellen Beratung wurden vorhandene Flächenpotenziale analysiert und gesichert, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und Konflikte moderiert. Darüber hinaus profitierten die kommunalen Entscheidungsträger von dem Windkümmerer als neutralen Ansprechpartner und Berater, der Rückhalt gibt und dabei unterstützt, die Möglichkeiten für Windenergie in der Kommune aufzuzeigen sowie zu realisieren.
Konkret wurden im Rahmen des Programms „Regionale Windkümmerer“ in Bayern sieben Regionale Windkümmerer1 – einer pro Regierungsbezirk – mit dem Ziel beauftragt, ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Windprojekts intensiv zu beraten und zu unterstützen. Mit Hilfe dieser professionellen Beratung wurden vorhandene Flächenpotenziale analysiert und gesichert, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und Konflikte moderiert. Darüber hinaus profitierten die kommunalen Entscheidungsträger von dem Windkümmerer als neutralen Ansprechpartner und Berater, der Rückhalt gibt und dabei unterstützt, die Möglichkeiten für Windenergie in der Kommune aufzuzeigen sowie zu realisieren.
Die „Regionalen Windkümmerer“ als Kernstück der Windenergieoffensive arbeiten seit zwei Jahren sehr erfolgreich. Die Windenergie ist bei den Kommunen und der Bevölkerung wieder präsent. Die Windkümmerer haben sogar bundesweite Aufmerksamkeit erhalten, ein ähnliches Projekt ist in Deutschland nicht bekannt. An diesen Erfolgen soll das Folgeprojekt „Windkümmerer 2.0“ anknüpfen.
Die „Regionalen Windkümmerer“ als Kernstück der Windenergieoffensive arbeiten seit zwei Jahren sehr erfolgreich. Die Windenergie ist bei den Kommunen und der Bevölkerung wieder präsent. Die Windkümmerer haben sogar bundesweite Aufmerksamkeit erhalten, ein ähnliches Projekt ist in Deutschland nicht bekannt. An diesen Erfolgen soll das Folgeprojekt „Windkümmerer 2.0“ anknüpfen.
Bezeichnung des Loses: Unterfranken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Unterfranken
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN bis mindestens zwei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.
Zusätzliche Informationen:
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Bezeichnung des Loses: Mittelfranken
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Mittelfranken
Bezeichnung des Loses: Oberfranken
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberfranken
Bezeichnung des Loses: Oberpfalz
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberpfalz
Bezeichnung des Loses: Schwaben
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Schwaben
Bezeichnung des Loses: Oberbayern
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberbayern
Bezeichnung des Loses: Niederbayern
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Niederbayern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
Die fachliche Qualifikation und praktischen Erfahrungen des Bieters sind zu belegen mit Eigenerklärungen über: Mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022), das organisatorisch vergleichbar ist mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung.
Die fachliche Qualifikation und praktischen Erfahrungen des Bieters sind zu belegen mit Eigenerklärungen über: Mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022), das organisatorisch vergleichbar ist mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung.
- Referenzen der Projektleitung: Vergleichbare Projekte
Mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022), das vergleichbar ist mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung (Projektleitung oder Stellvertretung im Bereich erneuerbare Energien).
- Referenzen Projektteam: Öffentlichkeitsarbeit
Mindestens eine Person des Projektteams muss mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022) im Bereich Öffentlichkeitsarbeit vorweisen.
- Referenzen Projektteam: Zusammenarbeit mit Kommunen & Co.
Mindestens eine Person des Projektteams muss mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022) in der Zusammenarbeit mit Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften bzw. –kooperationen, Landkreisen oder Regionen oder Regionsbeauftragten vorweisen.
Mindestens eine Person des Projektteams muss mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022) in der Zusammenarbeit mit Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften bzw. –kooperationen, Landkreisen oder Regionen oder Regionsbeauftragten vorweisen.
- Referenzen Projektteam: Windenergie
Mindestens eine Person des Projektteams muss mindestens ein in den letzten drei Jahren begonnenes Projekt (08/2019 – 08/2022) mit mindestens einem Jahr Laufzeit im Bereich Windenergie vorweisen.
Die Angaben hat der Bieter mit den fünf ausgefüllten Formblättern „Formblatt Eignungskriterien“ zu den jeweiligen Referenzen 1., 2.1 bis 2.4 vorzulegen.
Eine Mehrfachvorlage einer Referenz zum Nachweis verschiedener Eignungskriterien ist möglich.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Abgabe der Scientology Schutzerklärung
Ausführungsanforderung Scientology Schutzerklärung: In den Vergabeunterlagen ist eine Scientology Schutzerklärung enthalten. Die Abgabe der Erklärung für das Unternehmen (sowie ggf. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ist mit Angebotsabgabe verpflichtend. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
Ausführungsanforderung Scientology Schutzerklärung: In den Vergabeunterlagen ist eine Scientology Schutzerklärung enthalten. Die Abgabe der Erklärung für das Unternehmen (sowie ggf. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ist mit Angebotsabgabe verpflichtend. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
- Auftragsdatenverarbeitung
Ausführungsanforderung Erklärung zum Abschluss eines späteren Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung: In den Vergabeunterlagen ist eine Vertragsvorlage zur Auftragsdatenverarbeitung enthalten. Die Abgabe der unterschriebenen Erklärung für das Unternehmen ist nach Zuschlagserteilung und vor Auftragsübernahme verpflichtend. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
Ausführungsanforderung Erklärung zum Abschluss eines späteren Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung: In den Vergabeunterlagen ist eine Vertragsvorlage zur Auftragsdatenverarbeitung enthalten. Die Abgabe der unterschriebenen Erklärung für das Unternehmen ist nach Zuschlagserteilung und vor Auftragsübernahme verpflichtend. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
- Wahrung der Neutralität
Ausführungsanforderung Wahrung der Neutralität: In den Vergabeunterlagen ist eine Eigenerklärung zur Neutralität enthalten. Die unterschriebenen Erklärung muss mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Als Bestätigung wird zusätzl. die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
Ausführungsanforderung Wahrung der Neutralität: In den Vergabeunterlagen ist eine Eigenerklärung zur Neutralität enthalten. Die unterschriebenen Erklärung muss mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Als Bestätigung wird zusätzl. die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2022/S 200-569240 (2022-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 692 677 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge