Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), ergänzt durch ggf. erforderliche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), ergänzt durch ggf. erforderliche Einzelerklärungen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch das Mitglied erbracht werden soll. Erforderlich sind gemäß § 6a EU Nr. 3 folgende Nachweise und Erklärungen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind einschließlich der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt.
Erforderlich ist zusätzlich:
- mindestens eine Referenz (mit Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung) für Leistungen an Wasserbauwerken (z.B. Stauanlagen, Schleusen) mit Ausführung von Tauchleistungen ab 50 m Wassertiefe
- mindestens eine Referenz (mit Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung) für Instandsetzung inkl. Demontage/Montage von Stahlwasserbauteilen mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 1 Mio. EUR.
Erforderliche technische Nachweise:
- Nachweis zum Ausführen von Stahlwasserbauarbeiten der Klasse EXC3 nach DIN EN 1090
- Taucherspezifische Nachweise und Erklärungen zu Personal und Ausrüstung:
vorhandenes Fachpersonal nach DGUV V 40 und Tauchtechnik über den Anwendungsbereich der DGUV V 40 hinaus zum Tauchen
bis zu 80 m Wasserdruck mit schriftlichen Referenzbelegen aus den letzten 5 Jahren für Höhenlagen >300 m.
Angaben zum Sicherheitskonzept bei Tauchunfällen, z. B. auch bei Ausfall oder Nichtinbetriebnahme einer Druckkammer