Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in drei Stufen:
1. Stufe
Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2. Stufe
Prüfung der Eignung aufgrund der Eignungskriterien/Mindestanforderungen.
3. Stufe
Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung.
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen der 1. und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien in der 3. Stufe insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Bewertet werden drei Referenzen, für die insgesamt maximal 900 Punkte erreicht werden können. Näheres siehe Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung.
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden mindestens drei Bewerber/innen. Bis zu zwei weitere Bewerber/innen werden ausgewählt, sofern der Punktabstand von deren Bewertung der Referenzen zum Drittplatzierten nicht > 50 von max. 900 ist.
Auswahlkriterien:
Technische Leistungsfähigkeit
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Angaben in Schritt 4 des Online-Bewerbungsformulars nach den folgenden Einzelkriterien bewertet. Darüberhinausgehende Informationen über die Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den einschlägigen Referenzprojekten erfahren eine gestufte Bewertung nach Punkten, die unterschiedlich gewichtet werden:
A1 Projekttyp, d.h. Komplexität der Planungsanforderungen nach Honorarzone 1 bis 5
(10-fache Wichtung)
A2 Art des Auftraggebers, d.h. Privat oder Öffentlich
(3-fache Wichtung)
A3 Baumaßnahme, d.h. Sanierung, Neubau oder Umbau
(3-fache Wichtung)
A4 Leistungsbild, ausgedrückt durch Nennung der bearbeiteten Leistungsphasen gem. § 39 HOAI 2021
(10-fache Wichtung)
A5 Projektgröße der Freianlagen (8-fache Wichtung)
A6 Status der Realisierung (3-fache Wichtung)
A7 Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des Abschlusses der vom Bewerber eigenverantwortlich erbrachten Leistungen (3-fache Wichtung)
Planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit
Die Bewertung der planerisch-konzeptionellen Leistungsfähigkeit (Kriterien B1 und B2) wird die Auftraggeberin durch ein Gremium beraten, dem u.a. Vertreter der Auftraggeberin und mindestens eine von der Auftraggeberin unabhängige Fachperson angehört.
Bewertet wird die planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im Online-Bewerbungsformular sowie den Darstellungen in den mit der Bewerbung eingereichten Bilddateien zu den Referenzprojekten unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Abschnitt II.2.4 der Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen. Es werden insgesamt 3 Referenzen gewertet.
B1 Das Kriterium B1 zur Bewertung der Originalität-Innovation der Referenzen in Bezug auf die Lösungen zur technischen Nachhaltigkeit beinhaltet die vier nachfolgend genannten Unterkriterien. Die Referenzen und die Unterkriterien werden nicht separat bewertet und nicht zueinander gewichtet, sondern als integrierte Bewertung der Qualität der Referenzprojekte bewertet. Beurteilt wird anhand der mit den zu den Referenzprojekten 1 bis 3 eingereichten Bilddateien und Texten nachvollziehbar dargestellten Informationen, unter Beachtung der Angaben zu den technischen Kriterien, inwiefern die Leistungsfähigkeit für die Planung einer reduzierten oder neutralisierten Auswirkung auf die Umwelt gezeigt wird oder wie die Projekte zur Regenerierung der Umwelt beitragen.
Zirkularität: Ist das Prinzip der Zirkularitätsplanung bei Ressourcen, Materialien und Abfall berücksichtigt, um den Umwelteinfluss zu reduzieren?
Umweltbereich: Sind Umweltbelange wie Biodiversität, Umweltverschmutzung, Klimaresistenz berücksichtigt?
Die Bewertung der Plausibilität wird auf drei Ebenen eingestuft:
- wenig plausibel
- teilweise plausibel
- in wesentlichen Teilen plausibel
B2 Das Kriterium B2 umfasst die folgenden fünf Unterkriterien, die die Übertragbarkeit definieren, und berücksichtigt alle in den eingereichten Bilddateien dargestellten Informationen, die sich auf die jeweilige Referenz beziehen:
- innerstädtische Lage / städtischer Kontext
- öffentliche Zugänglichkeit
- funktional-gestalterische Integration von Gebäuden
- hohe Nutzungsdichte
- Integration von Verkehrsflächen
Die Bewertung zum Kriterium B2 ist "durchschnittlich", wenn keine oder bis zu zwei Unterkriterien zutreffen, "hoch", wenn drei oder vier zutreffen und "hervorragend", wenn alle fünf Unterkriterien zutreffen.
Siehe auch Anlage 2 zur Bekanntmachung: Auswahlkriterien.