Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Eignungskriterien/ Mindestanforderungen.
3. Stufe: Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung.
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe
aufgefordert, die die Anforderungen der 1. und 2. Stufe
erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend
aufgeführten Kriterien in der 3. Stufe insgesamt die höchsten
Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet
sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl
der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher
Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das
Los.
Bewertet werden drei Referenzen, für die jeweils maximal
200 Punkte, insgesamt maximal 600 Punkte erreicht werden
können. Hiervon entfallen je Referenz maximal 100 Punkte
auf die technische Leistungsfähigkeit und maximal 100
Punkte auf die planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit.
Die Unterkriterien und deren Gewichtung können der Anlage
2 zur Auftragsbekanntmachung entnommen werden.
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden mindestens drei
Bewerber/innen. Bis zu zwei weitere Bewerbende werden
ausgewählt, sofern der Punktabstand von deren Bewertung
der Referenzen zum Drittplatzierten nicht > 50 von max. 600
ist.
Auswahlkriterien:
Technische Leistungsfähigkeit
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Angaben
in Schritt 4 des Online-Bewerbungsformulars nach den
folgenden Einzelkriterien bewertet. Darüberhinausgehende
Informationen über die Referenzprojekte werden nicht
berücksichtigt.
Die Angaben zu den einschlägigen Referenzprojekten
erfahren eine gestufte Bewertung nach Punkten, die
unterschiedlich gewichtet werden:
A1 Projekttyp, d.h. Komplexität der
Planungsanforderungen nach Honorarzone I bis V (5-fache
Wichtung)
A2 Auftraggeber, d.h. privater oder öffentlicher
Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB (1,5-fache Wichtung)
A3 Baumaßnahme, d.h. Sanierung, Neubau mit/oder
Umbau (1,5-fache Wichtung)
A4 Umfang des Leistungsbildes, ausgedrückt durch
Nennung der bearbeiteten Leistungsphasen im Vergleich zur
Leistungsbeschreibung Anlage 5 zum Vertrag (5-fache
Wichtung)
A5 Beleuchtungsfläche, d.h. die relevante Fläche für
Kunstlichtplanung, in qm BGF (4-fache Wichtung)
A6 Status der Realisierung, d.h. Referenz im Auftrag, in
Planung/nicht in Bau, in Bau oder fertiggestellt (1,5-fache
Wichtung)
A7 Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des
Abschlusses der vom Bewerber eigenverantwortlich
erbrachten Leistungen (1,5-fache Wichtung)
Planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit
Bewertet wird die planerisch-konzeptionelle
Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im
Online-Bewerbungsformular sowie den Darstellungen in den
mit der Bewerbung eingereichten Bilddateien zu den
Referenzprojekten unter Berücksichtigung der
Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in
Abschnitt II.2.4 der Auftragsbekanntmachung genannten
Anforderungen. Es werden insgesamt drei Referenzen
gewertet.
Das Kriterium B (20-fache Wichtung) umfasst die folgenden
drei Unterkriterien, die die Übertragbarkeit definieren, und
berücksichtigt alle in den eingereichten Bilddateien
dargestellten Informationen, die sich auf die jeweilige
Referenz beziehen:
- öffentliche Zugänglichkeit
- hohe Nutzungsdichte und gemischte Nutzung
- mehrgeschossige Innenräume
Die Bewertung zum Kriterium B ist "niedrig", wenn kein oder
nur ein Unterkriterium zutrifft, "durchschnittlich", wenn zwei
zutreffen und "hoch", wenn alle drei Unterkriterien zutreffen.
Siehe auch Anlage 2 zur Bekanntmachung: Auswahlkriterien.